Carnet-TIR-Verfahren
Beim Carnet TIR Verfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Zollverfahren, das der Erleichterung des internationalen Warentransportes mit Straßenfahrzeugen dient. Durch die Versiegelung des Laderaumes eines Fahrzeuges vor Fahrtantritt entfällt die langwierige Zollschau an den Durchgangszollstellen. Dies führt zu einer Reduzierung der Wartezeiten beim Grenzaufenthalt.
Beantragung
Um einen Transport auf diese Weise durchführen zu können, muss der Unternehmer im Besitz eines Carnet TIR-Dokuments sein.
Der Unternehmer beantragt bei der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs e.V. (AIST) oder bei der zuständigen BGL-Ausgabestelle eine Zulassung zum TIR-Verfahren. Je nach Bonität wird dort eine Bankbürgschaft hinterlegt.
Ein Transport unter dem Zolldokument Carnet TIR wird unter Zollverschluss durchgeführt, das heißt, der Lkw, dessen Ladeeinheiten zollverschlussfähig sein müssen, wird zu Beginn des Transports vom Abgangszollamt verplombt.
Hauptzollamt
Zuvor erfolgt beim Hauptzollamt eine Vorführung des betreffenden Fahrzeuges für die Zulassung des TIR-Zollverschlusses, d.h. es wird geprüft, ob der Laderaum des Fahrzeuges durch die Zollstellen zugriffssicher versiegelt werden kann (Zollverschlussanerkenntnisverfahren).
Wurde das Fahrzeug nach Antragstellung und nach Prüfung durch die Hauptzollstelle für das Carnet TIR-Verfahren zugelassen, so wird eine von nun an mitzuführende Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Außerdem ist das Fahrzeug bei Fahrten, bei denen das Zollverfahren angewendet wird, vorne und hinten mit einem rechteckigen TIR Schild zu kennzeichnen (blau mit weißer Schrift, 25 x 40 cm).
Der Zollbeamte eröffnet das Carnet TIR und bestätigt damit, dass in dem Fahrzeug die im Warenmanifest des Dokuments aufgeführten Waren unter Zollverschluss befördert werden. Das Carnet TIR ist 60 Tage gültig und darf nur einmal benutzt werden.
An den Grenzübergängen wird das Carnet TIR nunmehr nur abgestempelt, es fallen keine Zölle und Steuern an, und die Zollplombe bleibt intakt. Erst am Zollamt des Bestimmungsorts wird die Plombe gebrochen und das Fahrzeug geöffnet. Wird die Ware vom Bestimmungszollamt vollständig und in Übereinstimmung mit dem Warenmanifest des Carnet TIR vorgefunden, so wird das Carnet TIR mit Zahlung der Zölle und Steuern im Bestimmungsland erledigt.
Elektronische Carnet
Seit dem 1. Januar 2009 ist das elektronische Carnet TIR-Verfahren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vorgeschrieben. Bei Beginn oder Beendigung eines Carnet TIR-Verfahrens in der EG sind die Daten durch den Carnet TIR-Inhaber elektronisch an die zuständige Zollstelle zu senden. Die Daten müssen übermittelt worden sein, bevor die Waren und der Lkw dem Zollamt zur Verplombung und Eröffnung des Carnet TIR vorgeführt werden. Dadurch entfällt für den Zoll das bisher papiergestützte Verfahren, bei dem das EG-Ausgangszollamt/Export oder das EG-Bestimmungszollamt/Import den grünen Trennabschnitt aus dem Volet Nr. 2 jeweils auf dem Postweg zurücksenden musste.
Papierform des Carnet TIR
Die Papierform des Carnet TIR bleibt allerdings für Transporte außerhalb der EG erhalten. Das Papier Carnet TIR muss hier somit weiterhin bei den Abgangs-, Transit- und Bestimmungszollstellen gestempelt und unterschrieben werden. Dem Carnet TIR wird jeweils ein Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten als Versandbegleitdokument beigefügt.