Kurspläne Gefahrgutfahrerschulung
Turnusgemäß haben sich die Vorschriften des ADR (zu deutsch: Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geändert.
Die Kurspläne für die Schulungen der Gefahrgutfahrer wurden den Änderungen entsprechend angepasst. Sie sind ab dem 1. Januar 2025 bindend. Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock erlässt aufgrund des Satzungsrechts die Kurspläne zur Schulung der Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter als Verwaltungsvorschrift.