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Nr. 10580

Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte

Alle Kraftfahrer, die Gefahrgüter transportieren, unabhängig von der Gesamtmasse des Fahrzeuges, müssen eine Schulung und Prüfung absolvieren.

Hier finden Sie die Übersicht der von der IHK zu Rostock anerkannten Schulungsveranstalter zur Ausbildung von Gefahrgutfahrern

Unternehmer, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern oder mit Seeschiffen umfasst, müssen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.