Prüfungsanforderungen und -termine für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxi- und Mietwagen

Die Durchführung der Prüfung über den Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens, ausgenommen Taxi-Mietwagen, richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr und der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr. Die Unterlagen sind jederzeit in der IHK einsehbar.
Die Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr wird in Mecklenburg-Vorpommern von der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg abgenommen.
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 225 EURO und ist vor Prüfungsbeginn bei der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg zu entrichten.
  • Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen (je 2 Stunden) und gegebenenfalls einem mündlichen Prüfungsteil.
  • Als Hilfsmittel sind nur der Taschenrechner erlaubt.
  • Grundlage für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in den schriftlichen Prüfungsteilen und dem mündlichen Prüfungsteil erzielten Gesamtergebnis.
  • Die Gesamtpunktzahl teilt sich wie folgt auf:
  • Anteil der schriftliche Fragen 40%
  • Anteil der schriftliche Übungen/Fallstudie 35%
  • Anteil der mündliche Prüfung 25 %
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl (beide schriftlichen und dem mündlichen Teil) erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punktanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktzahl liegen darf. Andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden.
  • die mündliche Prüfung entfällt, wenn:
    a.) die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, dies ist der Fall wenn in einem schriftlichen Prüfungsteil der Mindestpunktanteil unter 50 % liegt, oder
    b.) bereits in der schriftlichen Prüfungen mindestens 60% der Gesamtpunktzahl (d.h. mögliche erreichbare Punkte in der schriftlichen und mündlichen Prüfung) erzielt wurden.
Der bekannt gegebene Termin zur mündlichen Prüfung ist unbedingt einzuhalten. Liegen zwingende Gründe vor, die eine Verhinderung verursachen, sind sie der IHK unverzüglich zu erklären, da andernfalls die Gesamtprüfung als nicht bestanden gilt.
Termine für die schriftlichen Fachkundeprüfungen Straßenpersonenverkehr
04.06.2025, 8:00 bis 13:00 Uhr
03.09.2025, 8:00 bis 13:00 Uhr
04.12.2025, 8:00 bis 13:00 Uhr
Die mündliche Prüfung findet etwa 12 – 14 Tage nach der schriftlichen Prüfung statt.
Prüfungsort: IHK Neubrandenburg
Prüfungsgebühr: 225,00 €

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt auf elektronischem Weg. Die Hinweise und den Link zur Onlineanmeldung finden Sie hier

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung stellen wir einen Orientierungsrahmen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 265 KB) zur Verfügung.