Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen

Analog zur Hotelklassifizierung wurde vom DEHOGA in enger Zusammenarbeit mit den Tourismusverbänden im Jahr 2004 mit der Entwicklung der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen” (G-Klassifizierung) begonnen. Als Voraussetzung für eine Teilnahme gilt: Das Gästehaus bzw. die Pension verfügt über mehr als neun Gästebetten, jedoch nicht mehr als 20 Gästezimmer respektive der Gasthof über eine gaststättenrechtliche Konzession. Der Beherbergungsbetrieb weist keinen Hotelcharakter auf und das Wort “Hotel” ist nicht Bestandteil des Betriebsnamens des Hauses.
Die insgesamt 232 Kriterien sind in folgende Kategorien im aktuellen Kriterienkatalog 2019 – 2023 gegliedert:
I. Allgemeine Informationen
II. Empfang und Servicees
III. Zimmer
IV. Gastronomie
V. Freizeit
VI. Qualitäts- und Onlineaktivitäten
Bei den Kriterien gibt es Pflichtkriterien, die zwingend erfüllt werden müssen. Weitere Angaben müssen zu ergänzenden Angeboten gemacht werden. Es werden für die einzelnen Kriterien Punkte vergeben und je nach Anzahl der erreichten Punkte erhält der Betrieb 1 bis maximal 5 Sterne. Zur besseren Abgrenzung der Klassifizierungssysteme wird den Sternen stets ein „G” vorangestellt.
Bei der Auswahl der Kriterien wurde großer Wert darauf gelegt, regionale Unterschiede zu berücksichtigen, ohne die Vergleichbarkeit der Betriebe zu gefährden. Die Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen wurde am 1. Juli 2005 eingeführt .
Weitere aktuelle Informationen unter:
www.klassifizierung.de; www.dehoga.de und www.dehoga-mv.de