DEHOGA-Klassifizierung von Hotels und Gästehäusern

Bei der Klassifizierung der unterschiedlichen Beherbergungsbetriebe durch die DEHOGA unterscheidet man einerseits die Kategorie "Hotel" und andererseits die Kategorie “Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen”.
Für beide Kategorien wird je nach Umfang des Angebotes mit Hilfe eines detaillierten Kriterienkataloges eine Zuordnung zu fünf Sternekategorien vorgenommen.

Hotel

Die Einteilung orientiert sich an international anerkannten Sternekategorien.
Klassifiziert werden können Beherbergungsbetriebe, die einen eindeutigen Hotelcharakter aufweisen. Eine Einstufung erfolgt freiwillig, ein Ausstieg aus der Hotelklassifizierung ist jederzeit möglich. Die Gültigkeit der Klassifizierung ist auf drei Jahre begrenzt und muss regelmäßig wiederholt werden. Durch die Landesverbände im DEHOGA in Kooperation mit ihren Tourismusorganisationen oder den regionalen Industrie- und Handelskammern erfolgt die Prüfung der Betriebe.
Im Jahr 2009 ging man mit der Gründung der Hotelstars Union einen entscheidenden Schritt in Richtung Harmonisierung der Hotelsterne in Europa. Im Mittelpunkt steht eine Abstimmung von gemeinsamen Kriterien und Verfahren, um eine Transparenz und Sicherheit für die Gäste zu schaffen sowie um die Qualität und das Ansehen der Hotellerie zu stärken. Im März 2021 wurde die lose Interessengemeinschaft in eine Non-Proift-Organisation nach belgischem Recht (AISBL) umgewandelt.
Der DEHOGA hat im Verbund der europäischen Hotelstars Union seit 2010 den Kriterienkatalog fortlaufend weiterentwickelt und dynamisch angepasst. Eine höhere Gewichtung erhalten nun Kriterien zur Qualität des Hotelbettes, zur Sicherheit und Nachhaltigkeit und auch zur Qualität des Internetzugangs und -auftritts.
Die insgesamt 247 Bewertungskriterien wurden vom Fachbereich Hotellerie des DEHOGA festlegt. Bewertet wird ausschließlich nach objektiven Kriterien, die in folgende Bereiche gegliedert sind:
  • allgemeines Hotelinformationen
    (Sauberkeit/Hygiene, Erhaltungszustand, Gesamteindruck, Personal, Park- und Lademöglichkeiten, Barrierefreiheit)
  • Rezeption und Services
    (Empfangsbereich, Zimmerreinigung/Wäschewechsel, Wäsche-/Bügelservice, Zahlungsart)
  • Zimmer
    (Allgemeine Information, Schlafkomfort, Bettenbreite, Länge des Bettes, Zimmerausstattung, Safe/Depotmöglichkeiten, Schallschutz/Klimatisierung, Unterhaltungselektronik, Telekommunikation, Sanitärkomfort)
  • Gastronomie
    (Getränke, Bar, Frühstück, Speisen)
  • Veranstaltungsbereich (MICE)
    (Bankettmöglichkeiten, Tagungsräume)
  • Freizeit
    (Sport, Wellness/Beauty, Kinder) sowie
  • Qualitäts- und Onlineaktivitäten
    (Qualitätsmanagement, Online-Aktivitäten).
Für jedes Kriterium gibt es jeweils eine bestimmte Anzahl von Punkten. Je mehr Punkte ein Betrieb erzielt , umso höher ist die Einstufung und folglich die Anzahl der Sterne. Darüber hinaus gibt es je nach Anzahl der Sterne Mindestkriterien, die unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl erreicht werden müssen.
Vielfach werden die Ergebnisse der Hotelklassifizierung in Unterkunftsverzeichnissen und Internetpräsentationen als zentrale Angabe neben dem Betriebsnamen veröffentlicht. Für Gäste sind sie ein wichtiges Orientierungsmerkmal bei der Auswahl der Unterkunft . Die DEHOGA-Sterne-Klassifizierung ist markenrechtlich geschützt. Nur wer sich der Prüfung stellt, erhält nach erfolgreicher Klassifizierung eine Urkunde und ein repräsentatives Messingschild mit der Anzahl der verliehenen Sterne. Die Prüfung ist mit Kosten verbunden, die sich je nach Bundesland unterscheiden.
Entsprechend der Bedürfnisse der Gäste und der Anforderungen des Marktes werden alle fünf bis sechs Jahre die Kriterien überarbeitet. Der neue Klassifizierungskatalog 2025-2030 wurde bereits erarbeitet.

Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen

Analog zur Hotelklassifizierung erfolgte durch den DEHOGA in enger Zusammenarbeit mit den Tourismusverbänden seit dem 1. Juli 2005 eine „Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen” (G-Klassifizierung).
Als Voraussetzung für eine Teilnahme gilt:
Das Gästehaus bzw. die Pension verfügt über mehr als neun Gästebetten, jedoch nicht mehr als 20 Gästezimmer respektive der Gasthof über eine gaststättenrechtliche Konzession. Der Beherbergungsbetrieb weist keinen Hotelcharakter auf und das Wort “Hotel” ist nicht Bestandteil des Betriebsnamens des Hauses.
Die Kriterien wurden bisher in den folgenden Kategorien gegliedert:
  • Allgemeine Informationen
  • Empfang und Services
  • Zimmer
  • Gastronomie
  • Freizeit
  • Qualitäts- und Onlineaktivitäten
Bei den Kriterien gibt es Pflichtkriterien, die zwingend erfüllt werden müssen. Weitere Angaben müssen zu ergänzenden Angeboten gemacht werden. Es werden für die einzelnen Kriterien Punkte vergeben und je nach Anzahl der erreichten Punkte erhält der Betrieb 1 bis maximal 5 Sterne. Zur besseren Abgrenzung der Klassifizierungssysteme wird den Sternen stets ein „G” vorangestellt.
Bei der Auswahl der Kriterien wurde großer Wert darauf gelegt, regionale Unterschiede zu berücksichtigen, ohne die Vergleichbarkeit der Betriebe zu gefährden.
Weitere Informationen unter: