Regeln für Versicherungsvermittler und -berater

EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie

Die Vermittlung von Versicherungen und die Beratung zu Versicherungen gemäß § 34 d GewO ist erlaubnis- und registrierungspflichtig. Durch die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht kamen zahlreiche neue Pflichten und Aufgaben auf die Versicherungsvermittler, Versicherungsunternehmen, den DIHK und die IHKs zu.

Erlaubnis:

Versicherungsvermittler und -berater benötigen zur Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Erlaubnis. Diese ist bei der IHK (Hauptsitzprinzip) zu beantragen. Hierfür müssen sie vor der IHK ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen.

Registrierung:

Zudem müssen sich gewerbsmäßig tätige Versicherungsvermittler und -berater in einem Online-Register (Versicherungsvermittler-Register) verzeichnen lassen. Dieses Register ist beim DIHK eingerichtet und von den IHKs geführt. Es erlaubt freie Einsicht in die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers und eine Überprüfung seiner Zulassung. Das Register soll so für Transparenz sorgen und den Verbraucherschutz stärken.

Hintergründe:

Die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie trat am 15. Januar 2005 in Kraft. Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts am 19. Dezember 2006 beschlossen. Am 22. Dezember 2006 wurde es im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 63, zu Bonn ausgegeben. Am 22. Mai 2007 traten die neuen Regeln in Kraft.