Streitentscheidung ohne Gericht

Schieds- und Schlichtungsstellen bei privaten Steitfällen

Wenn Streitigkeiten ausgebrochen sind und die Beratung nicht mehr hilft, den Streit zu beenden, dann müssen die streitenden Parteien eine neutrale Instanz in Anspruch nehmen, um die Streitigkeiten gerecht und endgültig zu lösen. Zu diesem Zweck gibt es staatliche Gerichte, die von jedermann angerufen werden können.
Aber nicht jeder Streit, der nach einer gründlichen Beratung nicht beigelegt werden kann, muss unbedingt vor Gericht ausgetragen werden. Die Kosten und die Dauer von Gerichtsverfahren sind auch zu bedenken. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, sich an Schieds- oder Schlichtungsstellen oder Schiedsgerichte zu wenden. Schieds- oder Schlichtungsstellen sind in erster Linie im Bereich des Handels und des Handwerks eingerichtet worden, da hier oft kleinere Streitigkeiten zu schlichten sind, wobei die Lösung des Konflikts häufig besondere Sachkunde voraussetzt. Sie sind keine staatlichen Einrichtungen, sie haben auch keine hoheitlichen Befugnisse. Ihre Inanspruchnahme setzt voraus, dass die Parteien sich damit einverstanden erklärt haben, ihren Streit vor dieser Instanz zu führen. Mit ihrer Hilfe soll eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Die Inanspruchnahme einer Schieds- oder Schlichtungsstelle schließt die spätere Anrufung eines staatlichen Gerichts nicht aus, wenn eine gütliche Einigung nicht erreicht werden kann. Im Gegensatz dazu schränkt die Inanspruchnahme eines Schiedsgerichts die Möglichkeit ein, den gesamten Streit noch durch ein staatliches Gericht überprüfen zu lassen.

Welche Vorteile hat es, wenn Sie statt des ordentlichen Gerichts zunächst eine Schieds- oder Schlichtungsstelle anrufen?

Die Inanspruchnahme einer Schiedsstelle zeigt, dass man an einer Einigung noch interessiert ist. Demgegenüber verschärft die Klageerhebung bei dem ordentlichen Gericht den Streit, was in vielen Fällen eine vergleichsweise einvernehmliche Regelung erschwert. Das Verfahren vor einer Schieds- und Schlichtungsstelle ist einfacher. Schiedsstellen können sich auf den Einzelfall besser einstellen und so verfahren, wie es praktisch und zweckmäßig erscheint. Die Anrufung einer Schlichtungsstelle ist oft kostenlos. Sie brauchen also nicht teure Verfahrenskosten aufzubringen. Lediglich wenn die Schlichtungsstelle, mit Ihrem Einverständnis, zum Schiedsgericht wird und auch von Ihnen die Befugnis erhält, über die Kosten (Gutachterkosten) zu entscheiden, kann eine Sie belastende Kostenregelung getroffen werden. Im Normalfall ist es jedoch üblich, dass jeder seine eigenen Kosten trägt und die Kosten der Schlichtungsstelle selbst von denjenigen Institutionen getragen werden, die diese Stelle eingerichtet haben. Bei der Zusammensetzung einer Schlichtungsstelle wird immer Wert darauf gelegt, dass Fachleute und Juristen beteiligt sind. Oft wird das Ergebnis nicht nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip" gefunden. In den meisten Fällen gibt es keine eindeutigen Verlierer oder Gewinner, sondern die Schieds- und Schlichtungsstelle versucht, einen gerechten Ausgleich zwischen den Parteien herbeizuführen. Es ist aber auch wichtig zu wissen, dass die Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle nicht nur Vorteile bringt. Der Versuch einer solchen gütlichen Einigung kann auch mit Risiken verbunden sein. Wenn sich trotz intensiver Bemühungen der Schieds- und Schlichtungsstelle zeigt, dass eine Einigung nicht herbeigeführt werden kann, kann es passieren, dass die Stelle den Streit für unlösbar erklärt. In diesem Fall kann wertvolle Zeit verloren gegangen sein, da Sie jetzt doch noch das Gericht in Anspruch nehmen müssen.
Wichtig ist deshalb:
Die Inanspruchnahme einer Schieds- und Schlichtungsstelle unterbricht keine Verjährungsfrist! Es empfiehlt sich also dringend, darauf zu achten, dass die Verjährungsfristen nicht durch die Inanspruchnahme der Schieds- und Schlichtungsstellen abläuft. Deshalb fordern Sie Ihren Kontrahenten auf, für den Fall der Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens schriftlich darauf zu verzichten, sich auf Verjährung zu berufen. Die Kompetenz der Schieds- und Schlichtungsstelle liegt in erster Linie nicht auf rechtlichen, sondern auf fachlichem Gebiet. Wenn schwierige Rechtsfragen zu klären sind, können Sie dies nicht von einer Schieds- oder Schlichtungsstelle erwarten. Achten Sie vor der Inanspruchnahme einer Schiedsstelle insbesondere darauf, ob diese von Ihrer Zusammensetzung her die Unabhängigkeit Ihrer Tätigkeit gewährleistet. Nicht jede der Schiedsstellen ist paritätisch besetzt. Sollte sich die Schiedsstelle nur aus Interessenvertretern des Verbandes zusammensetzen, dem Ihr Gegner angehört, dann könnte es sich, jedenfalls bei für Sie wirtschaftlich wichtigen Streitigkeiten , empfehlen, sofort den Weg zum Gericht einzuschlagen. Sie sehen also, dass Schieds- und Schlichtungsverfahren Vor- und Nachteile haben. In den meisten Fällen empfiehlt sich dennoch der Versuch, den Streit schlichten zu lassen. Sie müssen aber immer die Umstände Ihres Streitfalls berücksichtigen. Wenn Sie sich in Ihrem Streitfall beraten lassen, dann sollten Sie auch fragen, ob die Anrufung einer Schieds- oder Schlichtungsstelle für zweckmäßig erachtet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit.