Elektronische Rechnung seit 2025 für Unternehmen Pflicht
Die E-Rechnung soll eine rein digitale und medienbruchfreie Rechnungsverarbeitung garantieren und bietet die Möglichkeit Prozesse zu erleichtern und zu automatisieren.
- Webinar zur E-Rechnung
- Wer ist betroffen?
- Gibt es Ausnahmen zur E-Rechnungspflicht?
- Was ist eine E-Rechnung?
- Ab wann gilt die Verpflichtung?
- Übergangsfristen
- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich bei der Umsetzung unsicher bin?
- IHK Darmstadt: Leitfaden zur E-Rechnung inklusive Checkliste für Unternehmen
- E-Rechnungs-Pflicht an öffentliche Auftraggeber
Wer ist betroffen?
Die elektronische Rechnung ist seit dem 01. Januar 2025 für Leistungen zwischen Unternehmen (B2B) für alle Branchen gesetzliche Pflicht. Dies ist unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird. Leistendes Unternehmen und Leistungsempfänger müssen im Inland ansässig sein.
Gibt es Ausnahmen zur E-Rechnungspflicht?
Nicht unter die E-Rechnungspflicht fallen Rechnungen über nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV- derzeit bis 250 Euro) und Rechnungen über Fahrausweise (§ 34 UStDV).
Mit dem Jahressteuergesetzes 2024 wird eine Regelung zu Rechnungen von Kleinunternehmern in § 34a UStDV eingeführt. Danach sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG (zum 01.01.2025 neu angepasst: Umsatz darf im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro betragen haben und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 100.000 Euro betragen) nicht verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen und können somit auch weiterhin vereinfachte Rechnungen ausstellen. Sie müssen aber ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können.
Zudem gelten die Regelungen zur verpflichtenden E‑Rechnung nicht bei Rechnungen an Endverbraucher (sogenannte B2C-Umsätze) und bei Rechnungen über nicht innerdeutsche B2B-Umsätze.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem standardisierten und strukturierten elektronischen Format (XML-Datenformat) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und somit eine elektronische und medienbruchfreie Verarbeitung ermöglicht. Eine PDF-Datei erfüllt beispielsweise nicht die Anforderungen einer elektronischen Rechnung!
Ab wann gilt die Verpflichtung?
Der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung ist seit dem 01. Januar 2025 von allen Unternehmen verpflichtend einzurichten. Durch den zu erwartenden Umsetzungsaufwand für Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsreglungen bis Ende 2027 vorgesehen.
Übergangsfristen
seit 01. Januar 2025
Grundlegende Verpflichtung zum Empfang und der Verarbeitung von E-Rechnungen
Grundlegende Verpflichtung zum Empfang und der Verarbeitung von E-Rechnungen
ab 01. Januar 2027
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz >800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden.
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz >800.000 Euro müssen E-Rechnungen versenden.
ab 01. Januar 2028
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden
Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich bei der Umsetzung unsicher bin?
Die Umsetzung der E-Rechnungspflicht, kann unter Umständen zu starken Veränderungen bestehender Prozesse im Unternehmen führen, da digitale und technische Voraussetzungen geschaffen oder angepasst werden müssen. Aus diesem Grund raten wir mit der Umsetzung schnellstmöglich zu beginnen.
Gern stehen wir Ihnen bei Unsicherheiten und Fragen als IHK zu Rostock zur Verfügung. Sprechen Sie uns sehr gerne unter den genannten Kontaktdaten an.
IHK Darmstadt: Leitfaden zur E-Rechnung inklusive Checkliste für Unternehmen
Die IHK Darmstadt hat einen Leitfaden mit praktischen Hilfestellungen zur Umsetzung der E-Rechnung veröffentlicht. In diesem Leitfaden finden Sie auch eine Checkliste für Ihr Unternehmen, um einen besseren Einstieg in die Umsetzung zu erhalten.
E-Rechnungs-Pflicht an öffentliche Auftraggeber
Die Annahme und Weiterverarbeitung von E-Rechnungen ist bereits seit dem 27. November 2018 für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes und seit dem 27. November 2019 für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung Pflicht. Rechnungssteller sind ab dem 27. November 2020 in der Pflicht, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu übermitteln.