Carnet A.T.A.
In allen Ländern müssen aus dem Ausland eingeführte Waren grundsätzlich verzollt werden. Dafür müssen der ausländischen Zollverwaltung Sicherheiten geboten werden. Eine Möglichkeit, hierbei Zeit und Geld zu sparen, bietet das Carnet A.T.A.-Verfahren.
Neu: Änderung des Gebührentarifs tritt in Kraft ab 12.05.2025
Auszug bezüglich Carnet ATA (veröffentlicht in der WIR 02/2025 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 403 KB))
2. | Ausfertigung von Carnets | |
2.1 | für IHK-zugehörige Gewerbetreibende | 90,00 € |
2.2 | für Nicht-IHK-Zugehörige | 130,00 € |
2.3 | Prüfaufwand für nicht in der IHK gedruckte Carnets | 20,00 € |
2.4 | Die ICC-Gebühr und das Versicherungsentgelt für Euler Hermes Deutschland werden in der jeweils geltenden Höhe gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil der Gebühr für die Carnetausfertigung. |
|
3. | Carnet-Regulierungs- und Reklamationsgebühr | |
3.1 | für IHK-zugehörige Gewerbetreibende | 90,00 € |
3.2 | für Nicht-IHK-Zugehörige | 95,00 € |
Anpassung des Carnet - Versicherungsentgeltes ab 01/2025
Warenwert | Entgelt ab 01/2025 | |||
0,01 € | bis | 9.999,99 € | = | 46,00 € |
10.000,00 € | bis | 24.999,99 € | = | 79,00 € |
25.000,00 € | bis | 49.999,99 € | = | 138,00 € |
50.000,00 € | bis | 149.999,99 € | = | 250,00 € |
150.000,00 € | bis | 299.999,99 € | = | 455,00 € |
300.000,00 € | bis | 499.999,99 € | = | 750,00 € |
für jede weiteren angefangenen | 500.000,00 € | = | 500,00 € |
ICC-Gebühr für Carnet ATA
Zusätzlich zu dem Entgelt der Euler Hermes und der Ausstellungsgebühr der IHK fällt bei der Ausstellung von Carnets ein Entgelt für die Internationale Handelskammer ICC in Höhe von aktuell 12,00 € (zzgl. USt) je Carnet an.
Neue Mitgliedsländer in der Carnet-Bürgenkette
Die Ausstellung von Carnet ATA sind nun auch für folgende Länder möglich:
- Peru seit dem 30. April 2024 für Messe/ Ausstellungsgüter und Berufsausrüstung
- Königreich Saudi-Arabien seit dem 1. Juni 2024 für Messe/Ausstellungsgüter und ab sofort auch für Berufsausrüstung, Warenmuster und Waren für den Unterricht, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke
- Philippinen seit dem 15. Juli 2024 für Messe/Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung, Warenmuster, Waren für den Unterricht, wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke, u.W.
Vorteile des Carnets A.T.A
Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Das Carnet A.T.A. erleichtert im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland dadurch, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt und keine besonderen Zollanmeldungen in den Einfuhrländern auszufertigen sind. Der Vorteil des Carnets A.T.A. liegt in der schnellen Grenzabfertigung, der grundsätzlichen Mehrfachnutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr sowie dem Wegfall der sonst üblichen Exportdokumente (z. B. Zollanmeldung, Warenverkehrsbescheinigung). Da zum Teil sehr länderspezifische Regelungen zu beachten sind, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Carnet-Beantragung Kontakt zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auf, denn:
Die IHK stellt Carnets A.T.A. für Firmen und natürliche Personen aus, die in ihrem Kammerbezirk ansässig sind. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat für Deutschland die Funktion des Bürgen für die Ausstellung von Carnets A.T.A. übernommen. Die IHKs stellen für die DIHK die Carnets aus. Zur Absicherung des damit verbundenen Risikos wurde mit der EULER HERMES Deutschland AG ein Rückversicherungsvertrag geschlossen; daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von EULER HERMES beim Carnetverfahren. Mit dem zu entrichtenden Versicherungsentgelt (in der IHK zu erfragen) ist der Carnet-Inhaber aber nicht gegen die Zahlung von ausländischen Eingangsabgaben versichert; ebenso ist damit nicht die Ware versichert.
Beantragung
Wenn Sie ein Carnet nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gern, damit wir Sie zu länderspezifischen Anforderungen und zum Verfahrensablauf beraten können.
Die elektronische Beantragung erfolgt über das Portal e-ata.de. Dort können Sie sich registrieren und sofort nach unserer Freischaltung ein Carnet beantragen. Hilfreiche Unterstützung bietet das eCarnet -Handbuch.
Alternativ zum elektronischen Verfahren ist in Ausnahmefällen die Beantragung in Papierform möglich.
Die elektronische Beantragung erfolgt über das Portal e-ata.de. Dort können Sie sich registrieren und sofort nach unserer Freischaltung ein Carnet beantragen. Hilfreiche Unterstützung bietet das eCarnet -Handbuch.
Alternativ zum elektronischen Verfahren ist in Ausnahmefällen die Beantragung in Papierform möglich.