Carnet A.T.A.

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Vorteile des Carnets A.T.A

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Das Carnet A.T.A. erleichtert im Regelfall die vorübergehende Verbringung von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern ins Ausland dadurch, dass die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt und keine besonderen Zollanmeldungen in den Einfuhrländern auszufertigen sind. Der Vorteil des Carnets A.T.A. liegt in der schnellen Grenzabfertigung, der grundsätzlichen Mehrfachnutzung innerhalb der Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr sowie dem Wegfall der sonst üblichen Exportdokumente (z. B. Zollanmeldung, Warenverkehrsbescheinigung). Da zum Teil sehr länderspezifische Regelungen zu beachten sind, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Carnet-Beantragung Kontakt zur Industrie- und Handelskammer (IHK) auf, denn:
Die IHK stellt Carnets A.T.A. für Firmen und natürliche Personen aus, die in ihrem Kammerbezirk ansässig sind.  Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat für Deutschland die Funktion des Bürgen für die Ausstellung von Carnets A.T.A. übernommen. Die IHKs stellen für die DIHK die Carnets aus. Zur Absicherung des damit verbundenen Risikos wurde mit der EULER HERMES Deutschland AG ein Rückversicherungsvertrag geschlossen; daher auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von EULER HERMES beim Carnetverfahren. Mit dem zu entrichtenden Versicherungsentgelt (in der IHK zu erfragen) ist der Carnet-Inhaber aber nicht gegen die Zahlung von ausländischen Eingangsabgaben versichert; ebenso ist damit nicht die Ware versichert.

Online-Check

Ob auch Sie am Carnet A.T.A-Verfahren teilnehmen können, finden Sie schnell und unkompliziert mit dem folgenden Online-Check heraus.

Beantragung

Wenn Sie ein Carnet nutzen möchten, kontaktieren Sie uns gern, damit wir Sie zum Verfahrensablauf beraten können.
Im Downloadbereich unter “Weitere Informationen” finden Sie Ausfüllhilfen zum Beschreiben der  Formulare. Die Carnetformulare erhalten Sie bei uns in der IHK.
Eine elektronische Beantragung ist nun über das neue Portal eCarnet möglich. Bei Interesse sprechen Sie uns gern an.
Stand: Juni 2023