Messeförderung

Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Messe- und Ausstellungsbeteiligungen im In- und Ausland

Wer und was wird wie gefördert?

  • Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Gefördert werden maximal 3 Beteiligungen an Messen und Ausstellungen - ausschließlich außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern - pro Unternehmen und Kalenderjahr.
  • Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Standmiete.
  • Die Zuwendungen betragen bis zu 50 % bzw. 40 % (je nach Unternehmensgröße und Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme) der Standmiete , maximal jedoch 6,0 TEUR je Unternehmen und Maßnahme.
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1 TEUR sind von der Förderung ausgeschlossen (Bagatellgrenze).
  • Ein Rechtsanspruch auf Mittel besteht nicht.

Wie ist das Antragsverfahren?

Der formgebundene, schriftliche Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, d. h. vor verbindlicher Messeanmeldung, einzureichen:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin (Postanschrift)
Wichtiger Hinweis
Mit dem Vorhaben kann erst begonnen werden, nachdem die Bewilligungsbehörde den Antragseingang schriftlich bestätigt hat.

Ansprechpartner beim LFI:

Erstberatung:
Frau Bahr (03 85) 6363-1282
Frau Göttmann-Fürst (03 85) 6363-1387
Weiterführende Beratung:
Frau Seifert (03 85) 6363-1463
Herr Richter (03 85) 6363-1440
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213, 19061 Schwerin (Besucheradresse)
Telefon: (03 85) 63 63-0
Telefax: (03 85) 63 63-12 12
E-Mail: info@lfi-mv.de
Die Richtlinie und die Unterlagen für die Antragstellung können beim Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern herunter geladen werden.

Förderung des Bundes

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie (BMWi) und für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglichen der deutschen Wirtschaft die Teilnahme an einem Firmengemeinschaftsstand im Ausland. Die Beteiligungsvorhaben werden im offiziellen Auslandsmesseprogramm des Bundes zusammengefasst und vom Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) in Printform und im Internet veröffentlicht.
Wer wird gefördert?
Unternehmen aus Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen.
Was wird gefördert?
Firmengemeinschaftsbeteiligungen an Auslandsmessen, z.T. in Verbindung mit Fachsymposien, Sonderschauen, Informationsstände, Informationszentren und Sonderveranstaltungen der deutschen Wirtschaft.
Wie wird gefördert?
Die Bundesförderung kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet. Durch die Förderung ergeben sich für die Aussteller aus Deutschland oder deren örtliche Vertreter beachtliche Kostenersparnisse.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderbestimmungen sind generell in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (ATB) und für jede Messe speziell in den Besonderen Teilnahmebedingungen (BTB) festgelegt. Diese sind bei der vom BMWA/BMVEL beauftragten Messe-Durchführungsgesellschaft erhältlich.
Was ist noch wichtig?
Das Ausstellungsprogramm mit den Beteiligungsvorhaben des Bundes an Messen und Ausstellungen wird für jedes Jahr neu festgelegt.
Wer informiert weiter?
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
Littenstr. 9
10179 Berlin
Tel. (030) 24000-0
Fax: (030) 24000-330
Email: info@auma.de
www.auma.de