Messeförderungen und Messebeteiligungen

Messeförderung des Landes M-V

Was wird gefördert?
Maximal drei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen pro Unternehmen im Kalenderjahr. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Standflächenmiete. Regionale Messen, die in M-V stattfinden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in M-V.
Wie wird gefördert?
Zuschuss bis zu 50 Prozent der Standflächenmiete, max. 6.000 Euro. Der Fördersatz ist abhängig von der Unternehmensgröße des Antragstellers. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Weitere programmspezifische Informationen/Bestimmungen:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Tel.: 0385 6363 1282
E-Mail: info@lfi-mv.de

Messebeteiligung des Bundes

Was wird gefördert?
Teilnahme von Unternehmen an ausgesuchten internationalen Fachmessen und Fachausstellungen sowie deutschen Industrieausstellungen im Ausland.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland beziehungsweise in deutscher Lizenz hergestellt wurden.
Wie wird gefördert?
Die teilnehmenden Unternehmen entrichten einen Beteiligungspreis für die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Veranstaltungsort, für die Überlassung der Ausstellungsfläche und für weitere organisatorische und technische Leistungen. Das Auslandsmesseprogramm kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Weitere programmspezifische Informationen/Bestimmungen:
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel.: 030 24000-0
E-Mail: info@auma.de

Messeförderung für junge innovative Unternehmen

Was wird gefördert?
Förderfähig sind Teilnahmen an von Messeveranstaltern organisierten Gemeinschaftsständen für junge innovative Unternehmen auf internationalen Leitmessen in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Begünstigt sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen mit produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen, die:
  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen und
  • jünger als 10 Jahre sind.
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 30 beziehungsweise 40 Prozent zu übernehmen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Antragsfrist/Antragsstellung:
Der Aussteller meldet sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Gleichzeitig hat der Aussteller einen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim BAFA einzureichen. Da nur förderfähige Aussteller an einem Gemeinschaftsstand teilnehmen können, wird die Anmeldung zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand erst mit der Feststellung der Förderfähigkeit durch das BAFA wirksam.
Weitere programmspezifische Informationen/Bestimmungen:
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel.: 030 24000-0
E-Mail: info@auma.de