KMU-Beratungsförderung
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vom 22.12.2014 soll Unternehmen u. a. bei der Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten unterstützen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handel, dem Handwerk, dem Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, dem Dienstleistungs-, dem Verkehrsgewerbe und der freien Berufe, sofern sie zum Zeitpunkt der Bewilligung die für KMU gültige EU-Definition erfüllen.
Die Zuwendungsempfänger sollen zum Zeitpunkt der Bewilligung über mindestens vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte verfügen und mindestens zwei Kalenderjahre am Markt bestehen. Freie Berufe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuwendungsempfänger sollen zum Zeitpunkt der Bewilligung über mindestens vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte verfügen und mindestens zwei Kalenderjahre am Markt bestehen. Freie Berufe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Gewährt werden kann eine Zuwendung von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens jedoch anteilige Kosten für 15 Tagewerke und maximal 900 Euro Tagessatz.
Ansprechpartner:
Formgebundener Antrag vor Beginn der Maßnahme an die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung, die auch zu weiteren programmspezifischen Vorbeginnsklauseln und Bestimmungen Auskünfte erteilt.
GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstraße 1-3
19055 Schwerin
Tel.: 0385 557755-0
E-Mail: info@gsa-schwerin.de
Schulstraße 1-3
19055 Schwerin
Tel.: 0385 557755-0
E-Mail: info@gsa-schwerin.de