Einfach erklärt: das Ursprungszeugnis

In vielen Staaten ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des Ursprungs durch eine öffentliche Urkunde, dem Ursprungszeugnis, abhängig. Dieses wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Hierzu müssen jedoch von den Unternehmen wichtige Vorarbeiten erbracht werden, was ein entsprechendes Know-how bei den Mitarbeitern voraussetzt.
Der nachfolgende Film erklärt anschaulich, was beim Ausfüllen des Antrages zu beachten ist.
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