Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZweb)

Ursprungszeugnisse und Außenwirtschaftsdokumente online beantragen

Unternehmen haben die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse (UZ) und andere Außenwirtschaftsdokumente – zum Beispiel Handelsrechnungen – online zu beantragen. Die Dokumente werden durch die IHK im Normalfall am selben Tag bearbeitet. Anschließend können sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden. Die dazugehörige Anwendung wird webbasiert und benutzerfreundlich betrieben. 
Bitte beachten Sie, dass das „alte” eUZ-System seit dem 1. April 2020 nur noch im Lesemodus verfügbar ist. Seitdem können keine elektronischen Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsbescheinigungen im alten System mehr beantragt werden.

Vorteile des Online-Verfahrens und was ist neu?

Es gibt viele gute Gründe Ursprungszeugnisse und sonstige dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen online zu beantragen.
Die wichtigsten Vorteile sind:
Innerhalb eines Tages: Beantragung, Bewilligung und Versand an Kunden
  • Notwendige Änderungen werden direkt elektronisch vorgenommen
  • Postwege oder Botengänge werden eingespart
  • Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden
  • Keine höhere Ausstellungsgebühr

Diese weiteren Vorteile bietet die Anwendung eUZweb? 

  • Schnelle Übertragung und kürzere Ladezeiten, da die neue eUZ-Anwendung eine Webanwendung ist.
  • Eine Signaturkarte ist nicht mehr zwingend notwendig, kann jedoch als Verfahren zur Antragstellung weiterhin genutzt werden. Seit März 2020 steht als Alternative das passwortgestützte Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung) zur Verfügung. Das bedeutet, dass für die Registrierung nur Zugangsdaten benötigt werden.
  • Weniger PIN-Eingaben und dadurch deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse für Nutzer der Signaturenkarte.
  • Eigenständiges Anlegen der Nutzer. Lediglich eine Person („UZ-Administrator“) des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden.
  • Benachrichtigungen per E-Mail bei Statusänderung des Antrags ein- oder ausschalten.
  • Bearbeitung des Antrags durch mehrere Mitarbeiter („Vier-Augen-Prinzip“) möglich – somit können Sie Ihren internen Compliance-Anforderungen gerecht werden und durch Arbeitsteilung flexiblere Arbeitsprozesse im Unternehmen einführen.
  • Erstellen Sie ein Vorschau-PDF für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen. Das spart viel Zeit bei eventuell notwendigen Änderungen.
  • Wird ein UZ sowohl für Produkte mit Eigenherstellung als auch Fremdherstellung beantragt, gibt es ein Referenzfeld für die Produkte mit Fremdherstellung. Somit können diese übersichtlicher dargestellt werden.
  • Mehrere Dokumente gleichzeitig hochladen, als Nachweise oder zum Bescheinigen.‎ Mit einem Klick erhalten Sie eine Vorschau auf die Dokumente
  • Der Antrag kann zurückgezogen und bearbeitet werden, falls die IHK den Antrag noch nicht bearbeitet hat.

eUZweb – Wie können Sie teilnehmen?

  1. Teilen Sie uns Ihr Interesse mit!
  2. Wir schicken Ihnen eine Checkliste und ein Formular zur Benennung des UZ-Administrators Ihres Unternehmens.
  3. Sobald uns das rechtsverbindlich unterschriebene Formular vorliegt, richten wir Ihr Unternehmen ein und schalten Ihren UZ-Administrator frei.
  4. Wir helfen Ihnen gerne bei den ersten Schritten!
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf finden Sie im Benutzerhandbuch.
Zusätzlich zum Benutzerhandbuch finden Sie im Onboard Quickguide eine Kurzübersicht über die wichtigsten Funktionen und Einstellungen.
Darüber hinaus können auf der Webseite der IHK-GfI mbH die Videoanleitungen nutzen.

Hinweise und Zusammenfassung

  • Elektronisch ausgestellte UZ und digital bescheinigte Dokumente werden im Ausland anerkannt. In seltenen Fällen, beispielsweise in Ägypten oder Katar kann auf einem konventionell erstellten Ursprungszeugnis bestanden werden (im Zweifelfall empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem Kunden). Auch das Bundesverwaltungsamt muss bei Bedarf eingeschaltet werden und besteht dann auf von der IHK im Original unterschriebene Dokumente.
  • Wenn Unternehmen die eUZweb-Anwendung nutzen, haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelsdokumente in Papierform zu beantragen.
  • Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Beim eUZweb werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können bei Formularverlagen oder Ihrer IHK erworben werden.
  • Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen handschriftlich um das Datum und die Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden.
  • Nutzer der eUZweb-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über den Statistik-Bereich im eUZweb ansehen.

Technische Voraussetzungen und Service-Portal der IHK-GfI für Störungsmeldungen

Die technischen Voraussetzungen der neuen eUZ-Webanwendung finden Sie auf der Homepage der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (IHK-GfI).
Sollte einmal eine Störung am elektronischen Ursprungszeugnis auftreten, wird die IHK-GfI Sie direkt darüber informieren. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich einmalig bei dem neuen Service-Portal der IHK-GfI anmelden.
Nach der Anmeldung können Sie das Abonnement der eUZweb-Störungsinformationen selbst beginnen, verwalten und auch beenden.