Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Das ElektroG
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten für den privaten und gewerblichen Bereich unterliegen seit 2006 dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dieses schreibt insbesondere eine Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) vor.
Seit dem 15. August 2018 besteht ein offener, alle Elektro- und Elektronikgeräte umfassender Anwendungsbereich (Open Scope). Somit fallen grundsätzlich alle Elektro(nik)geräte unter das ElektroG. Betroffen sind insbesondere Hersteller bzw. Bevollmächtigte ausländischer Hersteller sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Entsorgungsdienstleister. Weitere wesentliche Änderung ist die Verringerung der Anzahl an Gerätekategorien (von zehn auf nur noch sechs) und Gerätearten (von 32 auf nur noch 17).
Die Ziele des ElektroG sind:
- Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) und Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung;
- umweltgerechte Entsorgung von EAG;
- Kreislaufführung von Elektro- und Elektronikgeräten auf der Basis der Verantwortung der Hersteller (Produktverantwortung) und damit Steigerung der Ressourceneffizienz.
Auch Händler von Elektro- und Elektrogeräten können von dem Gesetz betroffen sein. Das Elektro- und Elektronikgesetz ist im Oktober 2015 in Kraft getreten und brachte eine Reihe von Änderungen für Händler mit sich. Im Wesentlichen sind dies:
- Stationäre Händler mit einer Verkaufsfläche von Elektrogeräten größer als 400m² und Distanzhändler (Online-Händler) mit einer Lager- und Versandfläche in Deutschland größer als 400m² sind verpflichtet, Elektro-Altgeräte wie Kühlschränke oder Flachbildschirme beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen.
- Jede Rücknahmestelle muss bei der Stiftung EAR registriert sein. Neu eingerichtete Rücknahmestellen müssen dementsprechend auch neu registriert werden.
- Die unter obenstehendem Punkt erwähnten Händler müssen jährliche Mitteilungspflichten (Stichtag: 30. April) über zurückgenommene und entsorgte Altgerätemengen etc. an die Stiftung EAR erfüllen.
- Kleinere Geräte, wie Föhne, Mobiltelefone oder Rasierapparate (der Gesetzgeber spricht von Geräten mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm) müssen auch ohne Neukauf eines entsprechenden Geräts zurückgenommen werden.
- Die Rücknahme der Elektroaltgeräte erfolgt für den Verbraucher immer kostenlos.
- Die zurückgenommenen Altgeräte sind an den Hersteller, kommunale Sammelstellen oder zertifizierte Erstbehandlungsanlagen zurückzuführen, sofern keine Wiederverwendung möglich ist.
- Die Registrierungspflicht wurde erweitert. Es gilt: jeder Vertreiber, der Geräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet, wird vor dem Gesetz selbst zum Hersteller. Das heißt: Händler, die Elektrogeräte direkt importieren, sind verpflichtet Herstellerpflichten selbst zu übernehmen.
- Für die Ausfuhr von Elektroaltgeräten wurden Mindestanforderungen festgelegt und eine Beweislastumkehr eingeführt. Zukünftig muss der Exporteur beweisen, dass es sich um Gebrauchtgeräte und nicht um Abfall handelt.
Handlungsbedarf durch das ElektroG seit 2018
In 2018 kam es im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zu weitreichenden Veränderungen, die insbesondere Hersteller solcher Geräte bzw. deren Bevollmächtigte betreffen. Wichtigster Stichtag in diesem Zusammenhang war der 15. August 2018, seit dem folgende Neuregelungen rechtsverbindlich gelten:
- Offener Anwendungsbereich („Open Scope“): Alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen in den Anwendungsbereich, sofern sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. So können z.B. auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig werden.
- Kategorien: Die bisherigen 10 Kategorien werden in Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Kategorien ersetzt, für deren Abgrenzung es – anders als bisher – (auch) maßgeblich auf die Gerätegröße ankommt.
- Gerätearten: In Zusammenarbeit mit den regelsetzenden Herstellergremien erfolgte eine Unterteilung in 17 neue Gerätearten.
- Garantieparameter: Diese gelten für das gesamte Kalenderjahr (Regelsetzung Garantiehöhe).
Die Stiftung EAR hat kostenlose Webinare angeboten, damit sich die Betroffenen rechtzeitig auf die anstehenden Änderungen vorbereiten können. Diese sind auf dem EAR Youtube Kanal als Videos veröffentlicht. Folien und FAQs stehen bei der EAR zum Download bereit.
Erstes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Mit der Novelle soll die Sammelquote von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland erhöht werden, da die von der EU vorgegebene Sammelquote nicht erreicht wird.
Mit erweiterten Rücknahmepflichten für Elektroaltgeräte und ebenso mit umfangreichen Informationspflichten der Hersteller und Vertreiber möchte die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.