Änderung des Batteriegesetz
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Batteriegesetzes auf den Weg gebracht. Mit der Novelle sollen eine flächendeckende Rücknahme und hochwertiges Recycling sichergestellt werden. Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundestag und Bundesrat zur Befassung zugeleitet, das Gesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Nach dem bisherigen Batteriegesetz sind alle Hersteller von Gerätebatterien verpflichtet, sich an einem gemeinsamen Rücknahmesystem zu beteiligen, sofern sie nicht selbst ein eigenes Rücknahmesystem betreiben. Seit Januar dieses Jahres hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) ihre Tätigkeit als Solidarsystem jedoch eingestellt und ist als herstellereigenes Rücknahmesystem tätig. Diese Situation soll mit der Änderung des Batteriegesetzes rechtssicher neu geregelt werden.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Es soll nur noch herstellereigene Systeme am Markt geben, wie es seit Jahresbeginn bereits der Fall ist.
Die bisherigen Regelungen zum Gemeinsamen Rücknahmesystem sollen ersatzlos entfallen. - Anstatt der Anzeige einer Meldung beim Umweltbundesamt, sollen sich künftig alle Hersteller von Batterien registrieren lassen.
Die stiftung elektro-altgeräte register soll für die Registrierung von Batterieherstellern zuständig werden. - Sämtliche Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien sollen von einer einheitlichen Stelle genehmigt werden.
Hier soll ebenfalls die stiftung elektro-altgeräte register als zuständige Behörde tätig werden. Die Abholung durch die Rücknahmesysteme soll spätestens dann erfolgen, wenn eine Abholmenge von 90 kg bei Vertreibern und freiwilligen Rücknahmestellen erreicht und dem Rücknahmesystem gemeldet wurde. Es soll eine Höchstfrist von 15 Werktagen für die Abholung gelten. Eine Vereinbarung von geringeren Abholmengen oder Abholfristen soll grundsätzlich möglich sein. - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einheitlich und gemeinsam durch alle Hersteller informiert werden.
Zu diesen Hinweisen sollen unter anderem Abfallvermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung sowie die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien gehören. - Noch ausstehende europäische Regelungen an die erweiterte Herstellerverantwortung sollen umgesetzt werden.
Bis Herbst sollen auf EU- Ebene weitergehende Regelungen zur Entsorgung von Altbatterien diskutiert werden. Die Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen für Batterien sollen insbesondere die Nachhaltigkeit der Batteriewertschöpfungskette für die Elektromobilität verbessern und das Kreislaufpotenzial sämtlicher Batterien steigern. Die EU-Kommission plant, demnächst einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen.