go-Inno Innovationsgutscheine: Förderung für KMU

Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Oft fehlt es aber den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Hier hilft qualifizierte externe Beratung bei der Umsetzung der Ideen, die im Rahmen des Programms go-Inno gefördert wird.
Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen (go-inno) decken Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratung durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.

Was wird gefördert?

Mit go-Inno werden externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung ihres Innovationsmanagements gefördert. Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.
  1. Leistungsstufe1: Potenzialanalyse
    - Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
    - Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
    - Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
    - Abschätzung der Erfolgsaussichten
  2. Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
    Nach der Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen.
    - Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
    - Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers sowie Kooperationsanbahnung
    - Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
    - Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
    - Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
  • die ihren Standort oder eine Niederlassung in Deutschland haben
  • mit weniger als 100 Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Wie wird gefördert?

  • Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können Sie bis zu 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen abdecken. Sie zahlen nur den Eigenanteil zu den Beratungskosten.
  • Die geförderten Leistungen dürfen nur die vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen erbringen.

Wie können sich Beratungsunternehmen autorisieren lassen?

Sie sind ein ingenieurwissenschaftliches Unternehmen mit betriebswirtschaftlichem Know-How und möchten sich als Beratungsunternehmen autorisieren lassen? Prüfen Sie die Voraussetzungen für die Autorisierung und richten ihren Autorisierungsantrag direkt an das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.