Besondere Ausgleichsregelung

Zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland gehören die Erneuerbaren Energien. Ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende. Aber der Umbau der Energieversorgung von primär fossilen und nuklearen Energieträgern auf primär erneuerbare Energieträger verursacht Kosten.
Durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) 2017 sollen die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien angemessen verteilt werden. Über die Stromrechnung tragen die Verbraucher die Kosten über Abgaben und Umlagen. Die wohl bekannteste Umlage ist die EEG-Umlage.
Dabei soll natürlich nicht die Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie gefährdet werden. Für besonders stromkostenintensive Unternehmen gibt eine Entlastungsmöglichkeit, die Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG. Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung können stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen sowie Schienenbahnen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat zur Beantragung der Besonderen Ausgleichsregel ein Merkblatt veröffentlicht. Es informiert zum Kreis der Antragsberechtigten, zu den Antragsvoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zu Pflichten und Gebühren.
Achtung!
Nach § 66 Absatz 1 EEG 2017 müssen Anträge bis zum 30. Juni eines Jahres im BAFA eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, führt dies zwangsläufig zu einer Ablehnung des Antrags.