Förderung Ladeinfrastruktur in Unternehmen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen z.B. an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.
Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde veröffentlicht. Damit ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.
Die Antragstellung ist seit dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online möglich.
Alle Informationen zum Programm und zum Antragsportal der KfW erhalten Interessierte hier.
Die Antragstellung ist seit dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online möglich.
Alle Informationen zum Programm und zum Antragsportal der KfW erhalten Interessierte hier.
Das wichtigste in Kürze:
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, mit max 900 Euro je Ladestation gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, mit max 900 Euro je Ladestation gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Gefördert wird:
- der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen.
Es ist eine Liste der förderfähigen Ladestationen der KfW zu beachten.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird - zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird - zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Wer wird gefördert?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördert die KfW:
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördert die KfW:
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprodukt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.
Wie wird gefördert?
Antragsteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Gesamtkosten müssen pro Ladepunkt mindestens 1.285,71 Euro betragen, um einen Zuschuss zu erhalten.
Sollen mehrere Ladepunkte gefördert werden, können ebenso pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss beantragt werden. Auch hier gilt die Vorraussetzung, dass die Gesamtkosten über 1285,71 Euro pro Ladepunkt liegen. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert. Die Anzahl der Ladepunkte sind schon im Antrag anzugeben.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort. Der Zuschuss wird nach Abrechnung dierkt ausgezahlt. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Antragsteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Gesamtkosten müssen pro Ladepunkt mindestens 1.285,71 Euro betragen, um einen Zuschuss zu erhalten.
Sollen mehrere Ladepunkte gefördert werden, können ebenso pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss beantragt werden. Auch hier gilt die Vorraussetzung, dass die Gesamtkosten über 1285,71 Euro pro Ladepunkt liegen. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert. Die Anzahl der Ladepunkte sind schon im Antrag anzugeben.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort. Der Zuschuss wird nach Abrechnung dierkt ausgezahlt. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
So funktionierts:
1. Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anzahl der Ladepunkte bei der Antragstellung angegeben werden muss und nachträglich nicht mehr erhöht werden kann. Kommen später noch weitere Ladepunkte hinzu, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden.
Informationen zum KfW-Zuschussportal
Direkt zum KfW-Zuschussportal
Bevor Sie Ihre Ladestation bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anzahl der Ladepunkte bei der Antragstellung angegeben werden muss und nachträglich nicht mehr erhöht werden kann. Kommen später noch weitere Ladepunkte hinzu, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden.
Informationen zum KfW-Zuschussportal
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2. Vorhaben durchführen
Nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.
3. Reporting durchführen
Nachdem Sie Ihre Ladestation in Betrieb genommen haben, erfassen Sie diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW.
Zur Online-Plattform
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4. Zuschuss erhalten
Weitere Unterlagen und Hinweise:
Alle wichtigen Formulare und Merkblätter als Download zum Programm erhalten Sie hier
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