Förderung Ladeinfrastruktur in Unternehmen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen z.B. an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge.
Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde veröffentlicht. Damit ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.
Die Antragstellung ist seit dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online möglich.

Alle Informationen zum Programm und zum Antragsportal der KfW erhalten Interessierte hier.
Das wichtigste in Kürze:
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, mit max 900 Euro je Ladestation gefördert. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Gefördert wird:
  • der Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • der Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen.
Es ist eine Liste der förderfähigen Ladestationen der KfW zu beachten.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Lade­stationen ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird - zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Wer wird gefördert?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördert die KfW:
  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förder­produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.

Wie wird gefördert?
Antragsteller erhalten einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Gesamtkosten müssen pro Ladepunkt mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, um einen Zuschuss zu erhalten.
Sollen mehrere Lade­punkte gefördert werden, können ebenso pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss beantragt werden. Auch hier gilt die Vorraussetzung, dass die Gesamt­kosten über 1285,71 Euro pro Lade­punkt liegen. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert. Die Anzahl der Lade­punkte sind schon im Antrag anzugeben.
Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort. Der Zuschuss wird nach Abrechnung dierkt ausgezahlt. Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
So funktionierts:
1. Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Lade­station bestellen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im KfW-Zuschussportal. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anzahl der Lade­punkte bei der Antrag­stellung angegeben werden muss und nach­träglich nicht mehr erhöht werden kann. Kommen später noch weitere Lade­punkte hinzu, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden.
Informationen zum KfW-Zuschussportal
Direkt zum KfW-Zuschussportal
2. Vorhaben durchführen
Nach Erhalt der Antrags­bestätigung der KfW können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen.
3. Reporting durchführen
Nachdem Sie Ihre Ladestation in Betrieb genommen haben, erfassen Sie diese auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW.
Zur Online-Plattform
4. Zuschuss erhalten
Weitere Unterlagen und Hinweise:
Alle wichtigen Formulare und Merkblätter als Download zum Programm erhalten Sie hier