Förderprogramm für Ladepunkte für E-Autos in Wohngebäuden

Gewerbliche Wohngebäudebesitzer können vom KfW-Förderprogramm für Wohngebäude profitieren. Das KfW-Programm 440 "Ladestationen für Elektroautos" startet zum 24. November 2020 mit attraktiven Zuschüssen. Auch Unternehmen können diese für ihr Wohngebäude beantragen. Fördervoraussetzungen sind die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber und der Bezug von Ökostrom.
Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden gefördert.
Gefördert werden neue Wallboxen bis 11 kW Anschlussleistung sowie deren Montage. Der Zuschuss je Ladepunkt beträgt pauschal 900 Euro.

Wer wird gefördert?

Zielgruppen für das Programm sind Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, wie
  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Bauträger
  • Mieter (können mit Zustimmung des Vermieters auf eigene Kosten eine Ladestation installieren)

Wie funktioniert’s?

Wie bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, bevor die Wallbox bestellt wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Nutzung von Ökostrom. Die Ladepunkte müssen zudem steuerbar durch den Verteilnetzbetreiber sein. Die förderfähigen Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen werden in einer Liste der KfW vorgehalten. Hersteller sollten sich dort registrieren.

Webinar der KfW

Die KfW führt zu den Details ein Webinar “Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ durch.