Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Im September 2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt. Dieser sieht neben Höchstgrenzen für Zahlungsfristen u. a. die Benennung nationaler Durchsetzungsbehörden mit tiefgreifenden Eingriffs- und Untersuchungskompetenzen vor.
Der Vorschlag ist umstritten. Teile des EU-Rates haben die EU-Kommission aufgefordert, ihren Entwurf zurückzuziehen und durch eine Neufassung der geltenden Zahlungsverzugsrichtlinie zu ersetzen.
Die EU-Kommission hat im Juli 2025 eine Konsultation zum Zahlungsverzug gestartet. Ziel ist es, Erkenntnisse zu politischen Maßnahmen und den Auswirkungen von Zahlungsverzug zu generieren. Die Umfrage mit zwölf Fragen ist auf Deutsch verfügbar und läuft noch bis zum 25. September 2025.
Einbringen und Mitgestalten: Hier geht’s zur Umfrage.