Amt Darß/Fischland: Bebauungsplan Nr. 38 "Einkaufszentrum Born" der Gemeinde Seebad Born a. Darß
| Stadt/Gemeinde | Amt Darß/Fischland |
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| Bezeichnung | Bebauungsplan Nr. 38 "Einkaufszentrum Born" der Gemeinde Seebad Born a. Darß |
| Inhalt | Die Gemeinde Born beabsichtigt das bestehende Einkaufszentrum durch einen Neubau zu ersetzen. Hierzu soll für den Bereich des bestehenden Vorhaben- und Erschließungsplan aus dem Jahr 1993 ein Bebauungsplan neu aufgestellt werden. Folgende städtebauliche Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Neubau des Einkaufszentrums in der erforderlichen Nutzungsstruktur und Größe; Sicherung bzw. zeitgemäße Weiterentwicklung des Waren- und Dienstleistungsangebotes für die Versorgung der einheimischen Bevölkerung sowie für Urlaubsgäste; Sicherung der Verkehrsanbindung an die L 21 sowie an den Siedlungskern Born auch für Fußgänger und Radfahrer; funktional und gestalterisch verträgliche Einbindung in die Ortsstruktur sowie in den sensiblen, umgebenden Natur- und Landschaftsraum. |
| Plandokumente und Informationen |
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Darß/Fischland veröffentlicht.
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| Rückmeldung bitte bis: | 12.10.2026 (Beteiligung der IHK bis zum 16.10.2026) |
Sind Sie persönlich als Unternehmen bei dem Planverfahren betroffen? Dann besteht die Möglichkeit, der IHK Ihre Bedenken, Anregungen und Hinweise über ein Online-Formular mitzuteilen. Diese werden von uns geprüft sowie abwägend und ausgleichend in die IHK-Stellungnahme übernommen.
