Amt Darß/Fischland: Bebauungsplan Nr. 38 "Einkaufszentrum Born" der Gemeinde Seebad Born a. Darß

Stadt/Gemeinde Amt Darß/Fischland
Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 38 "Einkaufszentrum Born" der Gemeinde Seebad Born a. Darß
Inhalt Die Gemeinde Born beabsichtigt das bestehende Einkaufszentrum durch einen Neubau zu ersetzen. Hierzu soll für den Bereich des bestehenden Vorhaben- und Erschließungsplan aus dem Jahr 1993 ein Bebauungsplan neu aufgestellt werden. Folgende städtebauliche Ziele werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans verfolgt: Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage zum Neubau des Einkaufszentrums in der erforderlichen Nutzungsstruktur und Größe; Sicherung bzw. zeitgemäße Weiterentwicklung des Waren- und Dienstleistungsangebotes für die Versorgung der einheimischen Bevölkerung sowie für Urlaubsgäste; Sicherung der Verkehrsanbindung an die L 21 sowie an den Siedlungskern Born auch für Fußgänger und Radfahrer; funktional und gestalterisch verträgliche Einbindung in die Ortsstruktur sowie in den sensiblen, umgebenden Natur- und Landschaftsraum.
Plandokumente und Informationen
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite des Amtes Darß/Fischland veröffentlicht.
Rückmeldung bitte bis: 12.10.2026 (Beteiligung der IHK bis zum 16.10.2026)
Sind Sie persönlich als Unternehmen bei dem Planverfahren betroffen? Dann besteht die Möglichkeit, der IHK Ihre Bedenken, Anregungen und Hinweise über ein Online-Formular mitzuteilen. Diese werden von uns geprüft sowie abwägend und ausgleichend in die IHK-Stellungnahme übernommen.