Steuerliche Berücksichtigung von Weiterbildungen

Aufwendungen, die durch den Besuch von Kursen und Lehrgängen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung entstehen, können – soweit Erstattungen und Zuschüsse nicht erfolgen – unter bestimmten Voraussetzungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Diese sind:
  • Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten oder
  • bei Berufsausbildung oder Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden.
Als Aufwendungen gelten:
  • Teilnahmebeiträge bzw. Lehrgangsentgelte
  • Prüfungsgebühren
  • Lernmittelkosten
  • Fahrtkosten