"Meister-Extra" - Prämie für erfolgreichen Abschluss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern honoriert den erfolgreichen Abschluss von Meisterinnen und Meistern in Handwerk und Industrie mit dem neuen „Meister-Extra“. Mit dem "Meister-Extra" soll das Engagement und die Leistung der Absolventinnen und Absolventen einer Meisterausbildung gewürdigt und so gleichzeitig für eine individuelle Qualifikation in Handwerk und Industrie geworben werben.

Allgemeine Infos zum Meister-Extra

Was ist das Meister-Extra?

Das "Meister-Extra" schafft einen Anreiz, sich mit einer Meisterausbildung in Handwerk und Industrie beruflich weiterzubilden. Es beträgt aktuell 2.000 Euro.

Wer erhält das Meister-Extra?

Das "Meister-Extra" wird seit dem 1. Januar 2016 (Stichtagsregelung) für Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie* vergeben. Die Prüfung muss vor einer fachlich zuständigen Stelle abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern Sie zum Zeitpunkt der letzten Prüfungsleistung Ihren Hauptwohnsitz (seit mindestens drei Monaten) und Ihren Beschäftigungsort innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns hatten, erhalten Sie das "Meister-Extra" durch die Industrie- und Handelskammer zu Rostock.
Das "Meister-Extra" wird nur einmal pro Person gewährt.
Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie
  • Industriemeister/in Buchbinderei (Gepr.)
  • Industriemeister/in Chemie (Gepr.)
  • Industriemeister/in Elektrotechnik (Gepr.)
  • Industriemeister/in Glas (Gepr.)
  • Industriemeister/in Gleisbau (Gepr.)
  • Industriemeister/in Hüttentechnik (Gepr.)
  • Industriemeister/in Isolierung (Gepr.)
  • Industriemeister/in Keramik
  • Industriemeister/in Kunststoff und Kautschuk (Gepr.)
  • Industriemeister/in Lebensmittel (Gepr.)
  • Industriemeister/in Leit- und Sicherungstechnik Eisenbahn (Gepr.)
  • Industriemeister/in Luftfahrttechnik (Gepr.)
  • Industriemeister/in Mechatronik (Gepr.)
  • Industriemeister/in Metall (Gepr.)
  • Industriemeister/in Papiererzeugung (Gepr.)
  • Industriemeister/in Papier- und Kunststoffverarbeitung (Gepr.)
  • Industriemeister/in Pharmazie (Gepr.)
  • Industriemeister/in Printmedien (Gepr.)
  • Industriemeister/in Schuhfertigung (Gepr.)
  • Industriemeister/in Süßwaren (Gepr.)
  • Industriemeister/in Textilwirtschaft (Gepr.)
  • Industriemeister/in Technische Wagenbehandlung-Eisenbahn (Gepr.)
  • Polier/-in im Hoch- oder Tiefbau (Gepr.)
Stand: 03.07.2019

Antragstellung

Muss ich einen Antrag stellen?

Ja. Die Begünstigten können einen Antrag bei der Industrie- und Handelskammer zu Rostock für die Zahlung des "Meister-Extra" stellen. Bitte füllen Sie das Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 152 KB) vollständig aus und senden dieses bis zum angegebenen Rücksendetermin per Post zurück. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach bestandener Meisterprüfung gestellt werden (Ausschlussfrist).

Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die Auszahlung des "Meister-Extra" an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr. Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen.

Was muss ich noch beachten?

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Das "Meister-Extra" ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.