Freiverkäufliche Arzneimittel
Der Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Sinne des §2 Abs.1 oder Abs.2 Nr.1 des Arzneimittelgesetzes, die zum Verkehr freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), kann durch eine Prüfung nach §§ 2 - 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV) erbracht werden.
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Die IHK zu Rostock ist örtlich zuständig für die Sachkenntnisprüfung von Teilnehmern, deren Beschäftigungs - oder Wohnort im Kammerbezirk liegt. Ebenso ist die Kammer zuständig für Teilnehmer, die die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Zuständigkeitsbereich der Kammer absolvieren (Sitz des Bildungsträgers).
Prüfungstermine 2023
Termine | Anmeldeschluss |
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06.09.2023
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ausgebucht
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04.10.2023
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13.09.2023
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01.11.2023
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11.10.2023
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06.12.2023
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15.11.2023
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Die Prüfungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Gebühr beträgt laut Gebührentarif (PDF-Datei · 77 KB) der IHK zu Rostock 110,00 EUR.
Weitere Informationen:
- Verordnung (PDF-Datei · 14 KB) über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Prüfungsordnung (PDF-Datei · 50 KB) für Sachkundeprüfung - freiverkäufliche Arzneimittel
- 1. Änderung der Prüfungsordnung (PDF-Datei · 44 KB) (Juni 2018)
Für die Klärung gewerberechtlicher Fragen steht der Fachbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung zur Verfügung.