Freiverkäufliche Arzneimittel

Der Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken im Sinne des §2 Abs.1 oder Abs.2 Nr.1 des Arzneimittelgesetzes, die zum Verkehr freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), kann durch eine Prüfung nach §§ 2 - 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV) erbracht werden.
Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Die IHK zu Rostock ist örtlich zuständig für die Sachkenntnisprüfung von Teilnehmern, deren Beschäftigungs - oder Wohnort im Kammerbezirk liegt. Ebenso ist die Kammer zuständig für Teilnehmer, die die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Zuständigkeitsbereich der Kammer absolvieren (Sitz des Bildungsträgers).

Prüfungstermine 

Übersicht der Prüfungstermine zu den Sachkundeprüfungen
Die Prüfungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.
Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB) zur Sachkundeprüfung an.

Prüfungsgebühr

Die Gebühr beträgt laut Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB) der IHK zu Rostock 110,00 EUR.

Weitere Informationen:

Für die Klärung gewerberechtlicher Fragen steht der  Fachbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung zur Verfügung.