Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/ -berater

Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis der zuständigen IHK.

Allgemeine Informationen

Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfungen sind die Industrie- und Handelskammern. Dabei kann der Prüfling bei der Industrie- und Handelskammer
  • seines Geschäftssitzes,
  • seines Wohnsitzes,
  • seiner Ausbildungsstätte oder
  • wo ein Versicherungsunternehmen oder Vermittlerunternehmen zugehörig ist, mit dem er zusammenarbeitet,
zur Sachkundeprüfung antreten. Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-fachfrau IHK” wird in Kooperation zwischen der Kammerorganisation und dem Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft e. V. (BWV) durchgeführt.

Wie läuft die schriftliche Prüfung ab?

Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 2 Bereichen und wird wie folgt durchgeführt:
Teil I (90 Minuten)
Teil II (70 Minuten) 
Sachgebiet A 
  • Private Vorsorge durch Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung 
  • Gesetzliche Rentenversicherung 
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)
Sachgebiet D
  • Verbundene Gebäudeversicherung
  • Gebundene Hausratversicherung
Sachgebiet B 
  • Unfallversicherung 
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
Sachgebiet E 
  • Haftpflichtversicherung 
  • Kraftfahrtversicherung 
  • Rechtsschutzversicherung
Sachgebiet C 
  • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung 
Die schriftliche Prüfung dauert insgesamt 160 Minuten. Bitte bringen Sie zur schriftlichen Prüfung Ihre Einladung und Ihren Personalausweis mit. Die Log-In Daten erhalten Sie vor Ort. 

Wie läuft die praktische Prüfung ab?

Die praktische Prüfung wird in der Regel am Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Voraussetzung ist, dass der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde. Bei der Anmeldung zum praktischen Prüfungsteil wählen Sie zwischen einem der Sachgebiete:
  • Vorsorge (Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung)
oder
  • Sach-/Vermögensversicherung (Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Wohngebäude- und Rechtsschutzversicherung )
Der praktische Prüfungsteil dauert 20 Minuten und wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (Rollenspiel) durchgeführt. Hierbei soll der Nachweis erbracht werden, dass der Prüfungsteilnehmer über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. 

Wer kann sich vom praktischen Prüfungsteil befreien lassen?

Der praktische Prüfungsteil entfällt, wenn der Prüfling
  • eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1, § 34h Abs. 1 Satz 1 oder § 34i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat oder
  • eine Sachkundeprüfung als „Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau“ oder als „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung“ erfolgreich abgelegt hat. 

Wie werden die Ergebnisse gewertet?

Beide Prüfungsteile werden mit Punkten bewertet: 
  • In der schriftlichen Prüfung können Sie insgesamt 118 Punkte erreichen. 
  • Die praktische Prüfung wird mit maximal 100 Punkten bewertet. 
Sie bestehen die Prüfung, wenn Sie mindestens folgende Leistungen erzielen: 
  • Im schriftlichen Prüfungsteil in 4 Bereichen jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte und in dem weiteren Bereich mindestens 30% der erreichbaren Punkte.
  • Im praktischen Prüfungsteil mindestens die Hälfte der möglichen Punkte. 
  • Nach Abschluss der schriftlichen Prüfung wird Ihnen das vorläufige Prüfungsergebnis schriftlich mitgeteilt. Bitte bringen Sie diese Mitteilung zur praktischen Prüfung am nächsten Tag mit. 
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt 290,00 € für die Gesamtprüfung, 145,00 €  für die Teilprüfung (schriftlicher Prüfungsteil) und 145,00 € für die Wiederholung der praktischen Prüfung.
Die Prüfungsgebühren können Sie im Gebührentarif der IHK zu Rostock (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 77 KB) nachlesen.

Prüfungstermine

Übersicht der Prüfungstermine zu den Sachkundeprüfungen
Bei der IHK zu Rostock ist die Anmeldung zur Sachkundeprüfung ausschließlich über das nachfolgende Anmeldeportal möglich. Das Anmeldeportal finden Sie unter http://versicherungsfachmann-ihk.de/rostock.

Aktuelles

Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK wurde vom zuständigen Sachverständigengremium aktualisiert. Dies war aufgrund gesetzlicher Änderungen und Neuerungen sowie der Aktualisierung des für den schriftlichen Prüfungsteil maßgeblichen Bedingungswerkes “Proximus 5“, erforderlich
Darüber hinaus wurde die gesetzliche Veränderung der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Eignungsprüfung nach der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie, Insurance Distribution Directive (IDD), in den Rahmenplan aufgenommen.
Die Übersicht der ab Juli 2023 geltenden prüfungsrelevanten Werte wurde aktualisiert und wird auch während der Prüfung in unserem Prüfungsprogramm zur Einsicht bereitgestellt.