Unterrichtung im Bewachungsgewerbe

Was ist das Ziel der Unterrichtung?

Ziel der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie mit deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Die Industrie- und Handelskammer kann dies nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens durch eine Bescheinigung bestätigen, wenn die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die IHK durch geeignete Maßnahmen (schriftliche und mündliche Beantwortung von Verständnisfragen) überzeugt hat, dass die Person mit dem Unterrichtsstoff vertraut ist.
Die Bescheinigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn die Unterrichtung aufmerksam verfolgt und deren Inhalt verstanden worden ist ( § 34 a Abs. 1 Nr. 3 GewO).

Unterrichtungstermine

40-stündige Unterrichtung für Angestellte*
Termine                       
Unterrichtungsort
Anmeldeschluss/
Bemerkung
24.04. – 28.04.2023 ausgebucht
Rostock
17.04.2023
08.05. – 12.05.2023 ausgebucht
Rostock
01.05.2023
22.05. – 26.05.2023
Rostock
15.05.2023
19.06. – 23.06.2023
Rostock
12.06.2023
10.07. – 14.04.2023
Rostock
03.07.2023
11.09. – 15.09.2023
Rostock
04.09.2023
09.10. – 13.10.2023
Rostock
02.10.2023
06.11. – 10.11.2023
Rostock
30.10.2023
*Die Unterrichtungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl (mind. 8 TN) durchgeführt. Für Ihre verbindliche Anmeldung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular 2023 (PDF-Datei · 151 KB).

Beispiele für Tätigkeiten nach einer erfolgreich absolvierten Unterrichtung

  • Objekt - und Werkschutz
  • Revier-und Streifenwachdienst
  • Geld-und Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
  • Personenschutz
  • Veranstaltungsschutz

In welcher Sprache wird unterrichtet?

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Die IHK zu Rostock gestaltet die Unterrichtung so aus, dass das sprachliche Verstehen der Unterrichtungsinhalte ab einem ‎ Kompetenzniveau B in der Regel möglich ist.‎ Das sprachliche Verstehen ist Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen. Dieses ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme.

Inhalt der Unterrichtung

Rahmenstoffplan Unterrichtung Bewachungspersonal
Zum Inhalt ist weiterhin zu beachten:
Die Unterrichtung ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO.
Trainings-App (PDF-Datei · 9004 KB) –  Testen und trainieren Sie Ihr Wissen mit über 640 Fragen .

Was kostet die Unterrichtung?

Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung: 300 EUR

Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?

Rostock:
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
Alter Hafen Süd 334
18069 Rostock
Stralsund:
Haus der Wirtschaft Bildungszentrum gGmbH
Lindenallee 63
18437 Stralsund

Zuständige Stelle für die Unterrichtungsverfahren

Die Unterrichtung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern.
Bei Fragen zu gewerberechtlichen Aspekten steht der Fachbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung zur Verfügung.