Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
- Was ist das Ziel der Unterrichtung?
- Unterrichtungstermine
- Beispiele für Tätigkeiten nach einer erfolgreich absolvierten Unterrichtung
- In welcher Sprache wird unterrichtet?
- Inhalt der Unterrichtung
- Was kostet die Unterrichtung?
- Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?
- Zuständige Stelle für die Unterrichtungsverfahren
Was ist das Ziel der Unterrichtung?
Ziel der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie mit deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Die Industrie- und Handelskammer kann dies nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens durch eine Bescheinigung bestätigen, wenn die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die IHK durch geeignete Maßnahmen (schriftliche und mündliche Beantwortung von Verständnisfragen) überzeugt hat, dass die Person mit dem Unterrichtsstoff vertraut ist.
Die Bescheinigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn die Unterrichtung aufmerksam verfolgt und deren Inhalt verstanden worden ist ( § 34 a Abs. 1 Nr. 3 GewO).
Unterrichtungstermine
40-stündige Unterrichtung für Angestellte*
Termine |
Unterrichtungsort
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Anmeldeschluss/ Bemerkung |
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24.04. – 28.04.2023 ausgebucht
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Rostock
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17.04.2023
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08.05. – 12.05.2023 ausgebucht
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Rostock
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01.05.2023
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22.05. – 26.05.2023
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Rostock
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15.05.2023
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19.06. – 23.06.2023
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Rostock
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12.06.2023
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10.07. – 14.04.2023
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Rostock
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03.07.2023
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11.09. – 15.09.2023
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Rostock
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04.09.2023
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09.10. – 13.10.2023
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Rostock
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02.10.2023
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06.11. – 10.11.2023
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Rostock
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30.10.2023
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*Die Unterrichtungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl (mind. 8 TN) durchgeführt. Für Ihre verbindliche Anmeldung verwenden Sie bitte das
Anmeldeformular 2023 (PDF-Datei · 151 KB).
Beispiele für Tätigkeiten nach einer erfolgreich absolvierten Unterrichtung
- Objekt - und Werkschutz
- Revier-und Streifenwachdienst
- Geld-und Werttransport
- Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
- Personenschutz
- Veranstaltungsschutz
In welcher Sprache wird unterrichtet?
Die Unterrichtung erfolgt in
deutscher Sprache. Die IHK zu Rostock gestaltet die Unterrichtung so aus, dass das
sprachliche Verstehen der Unterrichtungsinhalte ab einem
Kompetenzniveau B in der Regel möglich ist. Das sprachliche Verstehen ist Voraussetzung für das inhaltliche Verstehen. Dieses ist Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme.
Merkblatt zu den notwendigen Sprachkenntnissen
( deutsch (PDF-Datei · 222 KB), englisch (PDF-Datei · 444 KB), französisch (PDF-Datei · 385 KB), arabisch (PDF-Datei · 687 KB))
Inhalt der Unterrichtung
Rahmenstoffplan Unterrichtung Bewachungspersonal
Zum Inhalt ist weiterhin zu beachten:
Die Unterrichtung ist
kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO.
Trainings-App (PDF-Datei · 9004 KB) – Testen und trainieren Sie Ihr Wissen mit über 640 Fragen .
Was kostet die Unterrichtung?
Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung: 300 EUR
Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?
Rostock:
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
Alter Hafen Süd 334
18069 Rostock
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
Alter Hafen Süd 334
18069 Rostock
Stralsund:
Haus der Wirtschaft Bildungszentrum gGmbH
Lindenallee 63
18437 Stralsund
Haus der Wirtschaft Bildungszentrum gGmbH
Lindenallee 63
18437 Stralsund
Zuständige Stelle für die Unterrichtungsverfahren
Die Unterrichtung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern.
Bei Fragen zu gewerberechtlichen Aspekten steht der
Fachbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung zur Verfügung.