Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
- Was ist das Ziel der Unterrichtung?
- Unterrichtungstermine 2026
- Beispiele für Tätigkeiten nach einer erfolgreich absolvierten Unterrichtung
- In welcher Sprache wird unterrichtet?
- Inhalt der Unterrichtung
- Was kostet die Unterrichtung?
- Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?
- Zuständige Stelle für die Unterrichtungsverfahren
Was ist das Ziel der Unterrichtung?
Ziel der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie mit deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Die Industrie- und Handelskammer kann dies nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens durch eine Bescheinigung bestätigen, wenn die unterrichtete Person ohne Fehlzeiten teilgenommen hat und sich die IHK durch geeignete Maßnahmen (schriftliche und mündliche Beantwortung von Verständnisfragen) überzeugt hat, dass die Person mit dem Unterrichtsstoff vertraut ist.
Die Bescheinigung darf nur dann ausgestellt werden, wenn die Unterrichtung aufmerksam verfolgt und deren Inhalt verstanden worden ist ( § 34 a Abs. 1 Nr. 3 GewO).
Unterrichtungstermine 2026
40-stündige Unterrichtung für Angestellte*
Übersicht der Unterrichtungstermine
*Die Unterrichtungen werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl (mind. 8 TN) durchgeführt.
Beispiele für Tätigkeiten nach einer erfolgreich absolvierten Unterrichtung
- Objekt - und Werkschutz
- Revier-und Streifenwachdienst
- Geld-und Werttransport
- Empfangsdienst im Objektschutz mit Zugangskontrolle
- Personenschutz
- Veranstaltungsschutz
In welcher Sprache wird unterrichtet?
Für die Teilnahme an der Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich. Damit die Teilnahme möglich ist, müssen vor Beginn der Unterrichtung Deutschkenntnisse auf mindestens dem Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachgewiesen werden (§6 Abs1 BewachV).
translation in english:
Participation in the instruction course pursuant to Section 34a of the German Trade Regulation Act (Gewerbeordnung) requires sufficient knowledge of the German language.
To be eligible to participate, German language proficiency at a minimum level of B1 according to the Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) must be demonstrated before the start of the instruction course (Section 6(1) of the German Security Guard Ordinance (§6 Abs1 Bewachungsverordnung).
To be eligible to participate, German language proficiency at a minimum level of B1 according to the Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) must be demonstrated before the start of the instruction course (Section 6(1) of the German Security Guard Ordinance (§6 Abs1 Bewachungsverordnung).
Inhalt der Unterrichtung
Rahmenstoffplan Unterrichtung Bewachungspersonal
Zum Inhalt ist weiterhin zu beachten:
Die Unterrichtung ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung gem. §34a GewO.
kostenpflichtige Trainings-App mit über 640 Fragen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9004 KB) verfügbar in den bekannten App Stores unter dem Namen “IHK § 34a GewO-App” (oder einfach nach Stichwort “Bewachungsgewerbe” suchen)
Was kostet die Unterrichtung?
Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung: 330 EUR
Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?
Die Unterrichtung wird mit unseren Kooperationspartnern in Rostock und bei Bedarf in Stralsund durchgeführt.
Zuständige Stelle für die Unterrichtungsverfahren
Die Unterrichtung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern.
Bei Fragen zu gewerberechtlichen Aspekten steht der Fachbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung zur Verfügung.