Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Einleitung

Die Sachkundeprüfung muss jeder, Unternehmer wie Angestellter, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
  2. Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
  3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
  4. Bewachung von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion*
  5. Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion*
* leitendes Personal: für die Organisation der Bewachung vor Ort verantwortlich und weisungsbefugt
Bevor diese Tätigkeiten das erste Mal ausgeübt werden, muss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal ohne Sachkundeprüfung nicht in den fünf genannten Bereichen einsetzen!
Die Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe werden PC-gestützt durchgeführt.
Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.

Prüfungstermine

Übersicht der Prüfungstermine zu den Sachkundeprüfungen

Wie können Sie sich für die Sachkundeprüfung anmelden?

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Anmeldeformular vollständig aus und senden es uns zu. Bis spätestens 15 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin ist eine Anmeldung möglich. Ersatzteilnehmer können nicht gestellt werden.

Was kostet die Sachkundeprüfung?

Die Gebühr für die Sachkundeprüfung beträgt 150,00 EUR. Bei Übernahme der Kosten durch einen Bildungsträger, Betrieb, die Arbeitsagentur oder eine Reha-Einrichtung fügen Sie bitte unbedingt eine Kostenübernahmeerklärung bei. Fehlt diese, erhalten Sie als Teilnehmer den Gebührenbescheid.

Wer führt die Sachkundeprüfungen durch?

Die Sachkundeprüfung können Sie bei jeder Industrie- und Handelskammer ablegen.

Was ist das Ziel der Sachkundeprüfung?

Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass die in den o.g. genannten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifische Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie vorweisen, wenn Sie die Prüfung ablegen wollen?

keine

Wie können Sie sich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?

Die Vorbereitung kann durch Schulungsmaßnahmen oder auch durch selbständiges Lernen erfolgen. Bildungsträger, Weiterbildungseinrichtungen und private Dozenten bieten entsprechende Seminare an.
Test-Prüfungsaufgaben (kostenfrei beim DIHK)

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer PC-gestützten Prüfung von 120 Minuten (donnerstags) und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer (freitags).
Das Bestehen der PC-gestützten Prüfung ist die Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen Prüfungsteil.
Der Prüfungsteilnehmer kann im Falle des nicht Bestehens die Prüfung wiederholen. Hat er die Prüfung bestanden, so bekommt er eine Bescheinigung der IHK ausgehändigt, die er seinem Arbeitgeber bzw. dem Gewerbeamt vorlegen muss.

Welche Sachgebiete sind Gegenstand der Sachkundeprüfung?

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Wer ist von der Sachkundeprüfung befreit?

Personen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen (z. B. Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz, mittlerer Justizvollzugsdienst, Fachkraft für Schutz und Sicherheit etc.) sind von der Sachkundeprüfung befreit.
Selbständige, die am 01.12.2016 bereits im Besitz einer Erlaubnis waren, müssen nachträglich keinen Sachkundenachweis vorlegen. Sie genießen Bestandsschutz. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter von juristischen Personen und Betriebsleiter. Der Bestandsschutz entfällt bei Änderung der Verhältnisse.
In der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt - neben den genannten Sachgebieten - auf das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gelegt werden. Dies umfasst insbesondere das Gewerbe- und Datenschutzrecht. "Umgang mit Menschen" ist ein weiterer wichtiger Prüfungsschwerpunkt insbesondere das Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen.
Die Inhalte der Sachkundeprüfung sind im Rahmenplan zur Sachkundeprüfung zusammengestellt .
Für Fragen zu gewerberechtlichen Aspekten steht Ihnen der Fachbereich Existenzgründung der IHK zu Rostock zur Verfügung.