Verteilnetztechniker/-in (Geprüfte/-r)

Ziel der Prüfung

In der Prüfung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Es ist festzustellen, ob die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind, um folgende Aufgaben zum Geprüften Verteilnetztechniker und zur Geprüften Verteilnetztechnikerin selbstständig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen:
  • verantwortliches Arbeiten in Netzen und Anlagen, im Bereich der Fernwärme-, Gas-, Strom- und Wasserversorgung;
  • Arbeiten auf der Basis von Rechtsvorschriften, anerkannter Regeln der Technik, Vorschriften der Sicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes;
  • Bauen, Betreiben, Instandhalten sowie Mitwirken bei der Planung von Netzen und Anlagen;
  • Erkennen und Beurteilen von Störungen und einleiten geeigneter Maßnahmen im Rahmen des Störungsmanagements;
  • Erstellen von Dokumentationen;
  • Handeln nach Grundsätzen der Kosten- und Kundenorientierung;
  • Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken

Weitere Informationen 

... zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Gliederung und zum Inhalt der Prüfung finden Sie über folgende Links:

Prüfungstermine

Gliederung der Prüfung

  1. Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“ mit den Prüfungsteilen „Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen“ und „Fachrichtungsspezifische Qualifikationen“
  2. Teilprüfung „Fachpraktische Qualifikationen“ mit den Prüfungsteilen „Praxisorientierte Aufgabe“ und „Begleitendes Fachgespräch“

Zulassungsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung

Zur Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen zugeordnet ist und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zum Prüfungsteil „Fachpraktische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. das Ablegen der Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und über die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens weitere sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
  2. 2. das Ablegen der Teilprüfung „Fachtheoretische Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und über die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus bei kombinierter Fortbildung in den Handlungsfeldern Gas und Wasser mindestens noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Kosten
Prüfung der Zulassung: 80,00 EUR
Prüfungsgebühr: 600,00 EUR