Geprüfte/r Barmixer/-in

Ziel der Prüfung

Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Geprüften Barmixer/zur Geprüften Barmixerin erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Barmixers/einer Geprüften Barmixerin wahrnehmen zu können:
  1. Umgehen mit und Beraten von Gästen, Führen von Verkaufsgesprächen;
  2. Zubereiten und Servieren von Misch- und Mixgetränken;
  3. Servieren und Präsentieren von Getränken und bartypischen Speisen;
  4. Anfordern, Lagern und Verwenden von Verbrauchsgütern;
  5. Umgehen mit und Pflegen von Gebrauchsgütern;
  6. Beherrschen betrieblicher Abläufe.

Weitere Informationen

u. a. zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Gliederung und zum Inhalt der Prüfung finden Sie über folgende Links:

Prüfungstermine

Übersicht der Prüfungstermine im Gastronomischen Bereich.

Kosten

Prüfung der Zulassung: 80,00 EUR
Prüfungsgebühr: 500,00 EUR