Geprüfte/-r Brandschutzfachkraft

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person über die erforderlichen Kompetenzen, Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen verfügt, um die Aufgaben einer geprüften Brandschutzfachkraft in Betrieben und Unternehmen erfolgreich wahrnehmen zu können.

Zulassungsvoraussetzungen ‎

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen der besonderen Rechtsvorschrift
  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten, der Feuerwehr dienlichen, Ausbildungsberuf oder einen staatlich anerkann­ten höherwertigen beruflichen Bildungsabschluss nachweist,
  3. mindestens 18 Jahre alt ist,
  4. eine für den Zeitraum der Prüfung gültige arbeitsmedizinische Vorsorge-bzw. Eignungsuntersuchung vorlegt, aus der hervorgeht, dass der/die Be­werber/-in geistig und körperlich voll einsatzfähig ist; insbesondere muss die zu prüfende Person fähig sein, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten auszuführen, Arbeiten mit Absturzgefahren durchzuführen und zum Tragen eines umluftunabhängigen schweren Atemschutzgerätes entspre­chend den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen geeignet sein,
  5. mindestens den Führerschein der Klasse B besitzt,
  6. einen Vorbereitungslehrgang zur Brandschutzfachkraft gemäß der Anlage bzw. den Grundausbildungslehrgang für die Fachrichtung Feuerwehrdienst Mecklenburg-Vorpommern absolviert hat oder durch Vorlage von Zeugnissen oder anderen Nachweisen glaubhaft macht, dass die zu prüfende Person auf Werkfeuer­wehren bezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Aufbau der Prüfung

Die Prüfung zur Brandschutzfachkraft deckt alle wichtigen Handlungsbereiche ab, die für den Einsatz im Berufsalltag notwendig sind. Dazu gehören:
  1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  2. Rechtliche Grundlagen
  3. Organisation und Dienstbetrieb
  4. Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren
  5. Fahrzeuge und Geräte
  6. Atemschutz
  7. Einsatzlehre mit den Themen:
    • Übergreifende Aspekte
    • Sichern, Retten und Bergen
    • Brandbekämpfung
    • Technische Hilfeleistung
    • Einsätze mit Gefahrstoffen (CBRN)
  8. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Die Prüfung besteht aus drei Teilen: schriftlich, mündlich und praktisch. In allen Bereichen werden praxisnahe Aufgaben gestellt, um sicherzustellen, dass die erworbenen Kenntnisse direkt im Berufsalltag angewendet werden können.

Prüfungstermine

Die IHK zu Rostock bietet die Prüfung auf Nachfrage an. Bitte setzten Sie sich mit uns dazu in Verbindung.