Ausbilder-Eignungsprüfung
Wollen Sie Ihr berufliches Wissen weitergeben, mit Auszubildenden arbeiten und den Fachkräftebedarf im eigenen Betrieb sichern? Dann müssen Sie eine Ausbildereignungsprüfung absolvieren.
Ziel der Prüfung
Gemäß § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Hinweise zur AEVO-Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ (50 Punkte) bewertet wurde.
Schriftlicher Teil (180 Minuten)
- In der Prüfung sind 80 fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern der AEVO zu bearbeiten.
- Durchführung am Tablet oder PC.
- Eine Demoprüfung ist hier aufrufbar und soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich vorab mit dem Prüfungssystem vertraut zu machen
- Die Bewertung erfolgt nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“, d.h. die Aufgabe wird nur dann als richtig bewertet, wenn alle richtigen Antworten erkannt wurden.
- Informationen und Dokument wie Zugelassene Hilfsmittel (DIHK-Hilfsmittelliste) und Strukturierung zur schriftlichen Prüfung finden Sie auf der Seite der DIHK Bildungs GmbH unten unter Downloads
Praktischer Teil (30 Minuten)
- Die Prüfung besteht aus der
- Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation oder
- eines Gesprächs im Rahmen der Ausbildung oder
- einer sonstigen Ausbildungssituation
ODER - der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation oder
- eines Gesprächs im Rahmen der Ausbildung mit jeweils max. 15 Minuten Dauer
UND einem Fachgespräch, Gesamtdauer der Prüfung max. 30 Minuten.
- Präsentation oder Durchführung können frei gewählt werden.
- Es wird empfohlen, Präsentation oder praktische Durchführung anhand eines Konzepts zu erarbeiten. Das Konzept ist nicht Bestandteil der Prüfung, wird den Prüfenden nicht vorgelegt und auch nicht bewertet.
- Vor Beginn der Prüfung wird die einseitige Dokumentation dem Prüfungsausschuss übergeben mit verbindlichen Angaben zur berufstypischen Ausbildungssituation und der ausgewählten Prüfungs-Variante (s. o.). Dokument abrufbar über IHK-Seite.
- Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern.
- Die auszubildende Person ist von der zu prüfenden Person mitzubringen.
- Sämtliche zur Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation benötigten Geräte, Arbeitsmittel, Hilfsmittel und Medien sind am Tage der praktischen Prüfung von Ihnen mitzubringen bzw. zu organisieren.
- Sofern Sie eine „Präsentation“ (z. B. PowerPoint) gewählt haben, steht Ihnen zur Verfügung: Beamer oder Monitor mit HDMI Typ A-Anschluss, Flipchart
- Ein Laptop ist selbst mitzubringen. Wir weisen darauf hin, dass eine Unterstützung vor Ort für den Anschluss technischer Geräte nicht gegeben ist.
- Ein Ausdruck der Präsentation ist mitzubringen.
Weitere Informationen
u. a. zur Gliederung und zum Inhalt der Prüfung finden Sie über folgende Links:
- Ausbilder-Eignungsverordnung
- Dokumentation zum praktischen Teil (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 574 KB)
- Kostenübernahmeerklärung AEVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 90 KB)
Prüfungstermine
Bitte melden Sie sich rechtzeitig online an, da die Kapazitäten pro Prüfungstermin begrenzt sind.
→ Zur Übersicht der schriftlichen Prüfungstermine AEVO.
Die praktischen Prüfungstermine finden, abhängig von den Teilnehmerzahlen, innerhalb der ersten bis vierten Woche des Monats statt.
Grundsätzlich muss zunächst die schriftliche Prüfung abgelegt werden, bevor die praktische Prüfung absolviert werden kann.
Kosten
Bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 EUR erhoben.
Prüfungsgebühr: 170,00 EUR
Prüfungsgebühr für IHK-Fachwirte mit Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil: 100,00 EUR
Wiederholungsprüfung: 50% der regulären Prüfungsgebühr
Vorbereitung / Lehrgangsanbieter
Die IHK zu Rostock führt keine Lehrgänge zur Vorbereitung durch.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS)