Ausbilder-Eignungsprüfung

Wollen Sie Ihr berufliches Wissen weitergeben, mit Auszubildenden arbeiten und den Fachkräftebedarf im eigenen Betrieb sichern? Dann müssen Sie eine Ausbildereignungsprüfung absolvieren.

Ziel der Prüfung

Gemäß § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.

Hinweise zur AEVO-Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ (50 Punkte) bewertet wurde.

Schriftlicher Teil (180 Minuten)

Praktischer Teil (30 Minuten)

  • Die Prüfung besteht aus der
    • Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation oder
    • eines Gesprächs im Rahmen der Ausbildung oder
    • einer sonstigen Ausbildungssituation
      ODER
    • der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation oder
    • eines Gesprächs im Rahmen der Ausbildung mit jeweils max. 15 Minuten Dauer
      UND einem Fachgespräch, Gesamtdauer der Prüfung max. 30 Minuten.
  • Präsentation oder Durchführung können frei gewählt werden.
  • Es wird empfohlen, Präsentation oder praktische Durchführung anhand eines Konzepts zu erarbeiten. Das Konzept ist nicht Bestandteil der Prüfung, wird den Prüfenden nicht vorgelegt und auch nicht bewertet.
  • Vor Beginn der Prüfung wird die einseitige Dokumentation dem Prüfungsausschuss übergeben mit verbindlichen Angaben zur berufstypischen Ausbildungssituation und der ausgewählten Prüfungs-Variante (s. o.). Dokument abrufbar über IHK-Seite.
  • Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern.
  • Die auszubildende Person ist von der zu prüfenden Person mitzubringen.
  • Sämtliche zur Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation benötigten Geräte, Arbeitsmittel, Hilfsmittel und Medien sind am Tage der praktischen Prüfung von Ihnen mitzubringen bzw. zu organisieren.
  • Sofern Sie eine „Präsentation“ (z. B. PowerPoint) gewählt haben, steht Ihnen zur Verfügung: Beamer oder Monitor mit HDMI Typ A-Anschluss, Flipchart
  • Ein Laptop ist selbst mitzubringen. Wir weisen darauf hin, dass eine Unterstützung vor Ort für den Anschluss technischer Geräte nicht gegeben ist.
  • Ein Ausdruck der Präsentation ist mitzubringen.

Weitere Informationen

u. a. zur Gliederung und zum Inhalt der Prüfung finden Sie über folgende Links:

Prüfungstermine

Bitte melden Sie sich rechtzeitig online an, da die Kapazitäten pro Prüfungstermin begrenzt sind.
→ Zur Übersicht der schriftlichen Prüfungstermine AEVO.
Die praktischen Prüfungstermine finden, abhängig von den Teilnehmerzahlen, innerhalb der ersten bis vierten Woche des Monats statt.
Grundsätzlich muss zunächst die schriftliche Prüfung abgelegt werden, bevor die praktische Prüfung absolviert werden kann.

Kosten

Bei verspäteter Anmeldung zu einer Prüfung wird ein Verwaltungskostenzuschlag von 50,00 EUR erhoben.
Prüfungsgebühr: 170,00 EUR
Prüfungsgebühr für IHK-Fachwirte mit Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil: 100,00 EUR
Wiederholungsprüfung: 50% der regulären Prüfungsgebühr

Vorbereitung / Lehrgangsanbieter

Die IHK zu Rostock führt keine Lehrgänge zur Vorbereitung durch.
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen und Lehrgangskosten, Dauer, etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS)