Bewertungsmaßstab
Der Titel wird in zwei Kategorien vergeben:
- Kategorie I: Unternehmen bis 49 Mitarbeiter/-innen
- Kategorie II: Unternehmen ab 50 Mitarbeiter/-innen
Folgende Bereiche beinhaltet der Kriterienkatalog:
- Pflichtkriterien - zur Teilnahme müssen alle Kriterien erfüllt werden
- TOP-Kriterien - siehe Bewertungsmaßstab
Bereich I - Vor der Berufsausbildung: Berufsorientierung
Bereich II - Start der Berufsausbildung im Betrieb
Bereich III - In der Berufsausbildung
Bereich IV - Chancen und Perspektiven in und nach der Berufsausbildung
Punktevergabe:
- Kategorie I: Mindestens 3 Kriterien aus jedem Bereich müssen erfüllt werden.
Unabhängig von den Mindestanforderungen in den einzelnen Bereichen müssen weitere Kriterien erfüllt sein, um die Mindestpunktzahl zu erreichen.
Am Ende müssen Sie mindestens 32 Punkte erreicht haben.
- Kategorie II: Mindestens 4 Kriterien aus jedem Bereich müssen erfüllt werden.
Unabhängig von den Mindestanforderungen in den einzelnen Bereichen müssen weitere Kriterien erfüllt sein, um die Mindestpunktzahl zu erreichen.
Am Ende müssen Sie mindestens 40 Punkte erreicht haben.
Wichtiger Hinweis zur Bewertung:
Alle Fragen der Bereiche I bis IV müssen beantwortet werden. Ja-Nein-Fragen werden jeweils mit 1 bzw. 0 Punkten bewertet. Die offene Fragen werden in der Bewertung höher gewichtet (bis zu 4 Punkte). Offene Fragen, bei denen ein Nachweis erforderlich ist, können nur bewertet werden, wenn der Nachweis erbracht wird. Bei fehlenden Nachweisen werden diese mit 0 Punkten bewertet. Die Zusatzfrage kann freiwillig beantwortet werden. Für diese wird maximal 1 Zusatzpunkt vergeben.
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Alle Fragen der Bereiche I bis IV müssen beantwortet werden. Ja-Nein-Fragen werden jeweils mit 1 bzw. 0 Punkten bewertet. Die offene Fragen werden in der Bewertung höher gewichtet (bis zu 4 Punkte). Offene Fragen, bei denen ein Nachweis erforderlich ist, können nur bewertet werden, wenn der Nachweis erbracht wird. Bei fehlenden Nachweisen werden diese mit 0 Punkten bewertet. Die Zusatzfrage kann freiwillig beantwortet werden. Für diese wird maximal 1 Zusatzpunkt vergeben.