Neuordnungen von zwei Ausbildungsberufen 2025
Regelmäßig werden neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen Verordnungen überarbeitet. Ergebnis sind neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen. Die Neuordnung von Ausbildungsberufen sichert die Wettbewerbsfähigkeit der dualen Ausbildung in Deutschland.
Zum 1. August 2025 treten die folgenden Neuordnungen in Kraft:
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Mit der neuen Ausbildungsordnung wird die bisherige Erprobungsverordnung verstetigt und die gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht überführt. Zu den Änderungen gehört die Integration aktueller Standardberufsbildpositionen und die Umformulierung der Wahlqualifikationen in kompetenz- bzw. handlungsorientierter Form. Die vorgenommenen Anpassungen in der Verordnung und im Ausbildungsrahmenplan (sachlich zeitliche Gliederung) beziehen sich hauptsächlich auf eine redaktionelle Überarbeitung der bisherigen Inhalte.
Die wichtigsten Fakten:
- Inkrafttreten: 01. August 2025
- gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht überführt
- aktuelle Standardberufsbildpositionen wurden eingefügt
- das bewährte Strukturmodell mit Pflicht- und Wahlqualifikationen sowie die Berufsbezeichnung bleiben bestehen
Florist/Floristin
Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt. Das Berufsbild der Floristin/ des Floristen hat sich in Hinblick auf Dienstleistungsorientierung, Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit in den letzten Jahren verändert und beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.
Die wichtigsten Fakten:
- Inkrafttreten: 01. August 2025
- Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung
- zunehmende Dienstleistungsorientierung
- erweiterte Kommunikationskompetenzen
- sich verändernde Anforderungen an den Klima- und Umweltschutz
- digitale Kompetenzen aufgrund fortschreitender Digitalisierung
- Vermittlung betriebswirtschaftlicher Grundkompetenzen
- Berücksichtigung modernisierter Standardberufsbildpositionen