Umwelttechnische Berufe (Neuordnung 2024)

Die Neuordnung der umwelttechnischen Berufe berücksichtigt den Wandel im Bereich der Digitalisierung und den Klimawandel. Sie wird den veränderten technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Berufe gerecht.

Novellierung der Ausbildungsverordnung

Die inhaltliche Modernisierung der umwelttechnischen Ausbildungsberufe ist abgeschlossen: Die novellierten Berufe treten zum 1. August 2024 in Kraft.

Berufe

  • Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung
  • Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung
  • Umwelttechnologe/-in für Kreislauf und Abfallbewirtschaftung
  • Umwelttechnologe/-in für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

Überblick

Ausbildungsdauer
  • 3 Jahre
Berufsschule
für Rostock, Landkreis Rostock und Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern Rügen
    Grüner Winkel 69, 18311 Ribnitz-Damgarten
Ausbildungsvergütung
Rechtliche Regelungen:
Prüfung
  • Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und Teil 2)
  • Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet im dritten Ausbildungshalbjahr (also nach 12 bis 15 Monaten) statt und fließt mit 20 Prozent in die Abschlussprüfung Teil 2 ein.
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl)
  • Abwassermeister/-in (Geprüfte/-r)
  • Meister/-in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung (Geprüfte/r)
  • Meister/-in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice (Geprüfte/-r)
  • Wassermeister/-in (Geprüfte/-r)

Berufliche Fähigkeiten / Ausbildungsschwerpunkte:

Umwelttechnologen/-innen arbeiten im Bereich der kritischen Infrastruktur, woraus sich erhöhte Anforderungen an die IT-Sicherheit ergeben. Dieser Aspekt wurde bei der Modernisierung berücksichtigt.
Die gemeinsamen Kernqualifikationen bleiben nach der Neuordnung erhalten. Allerdings reduziert sich der zeitliche Umfang von 15 auf zwölf Monate. So wurde mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte in der Ausbildung geschaffen.