Industrieelektriker/-in

Rechtliche Regelungen

Arbeitsgebiete

Industrieelektriker/innen sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Die Ausbildung erfolgt in der Fachrichtungen Betriebstechnik und in der Fachrichtung Geräte und Systeme. Je nach Fachrichtung analysieren und installieren Industrieeltriker/innen elektrische Systeme und Anlagen und prüfen deren Funktionen. Oder sie stellen elektronische Komponenten, Geräte und Systeme entsprechend den Kundenanforderungen her und nehmen diese in Betrieb.

Branchen/Betriebe

Industrieelektriker/innen der Fachrichtung Betriebstechnik sind in Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, in der Automobilindustrie, im Anlagenbau sowie in Unternehmen der Energieversorgung tätig.
Industrieelektriker/innen der Fachrichtung Geräte und Systeme finden Beschätigung in Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie in der Elektroindustrie.

Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung kann abhängig von der Fachrichtung in dem jeweiligen 3,5-jährigen Ausbildungsberuf fortgeführt werden.

Berufliche Fähigkeiten

  • Bearbeiten und Montieren von mechanischen Komponenten und elektrischen Betriebsmitteln
  • Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
  • Berufsbildungs-, Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen
  • Umweltschutz

Ausbildungsschwerpunkte

Fachrichtung Betriebstechnik
  • Installieren und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen
  • Instandhaltung von Anlagen und Systemen
  • technische Analysen
Fachrichtung Geräte und Systeme
  • Fertigung von Komponenten und Geräten
  • Herstellung und Inberiebnahme von Geräten und Systemen
  • technische Analysen

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl)

  • Abhängig von der Fachrichtung kann die Ausbildung in dem jeweiligen 3,5-jährigen Ausbildungsberuf fortgeführt werden.
  • Industriemeister/-in Fachrichtung Elektrotechnik
letzte Aktualisierung: 10.11.2016