Industrieelektriker/-in

Industrieelektriker/innen sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Die Ausbildung erfolgt in zwei Fachrichtungen. Je nach Fachrichtung analysieren und installieren Industrieelektriker/innen elektrische Systeme und Anlagen und prüfen deren Funktionen. Oder sie stellen elektronische Komponenten, Geräte und Systeme entsprechend den Kundenanforderungen her und nehmen diese in Betrieb.
Fachrichtungen
  • Betriebstechnik
  • Geräte und Systeme

Überblick

Ausbildungsdauer
  • 3 Jahre
Einsatzgebiete
  • Industriebetriebe und Produktionsanlagen
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Elektroinstallationsbetriebe
  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Werkstätten und Fertigungshallen
  • Service- und Wartungsbereiche
  • Unternehmen der Automatisierungstechnik
Berufsschulen
für MV
Ausbildungsvergütung
Rechtliche Regelungen
Prüfung
Die Ausbildung kann nach erfolgreichem Abschluss in der jeweiligen Fachrichtung durch ein weiteres Ausbildungsjahr in folgenden Berufen fortgeführt werden:
  • Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
  • Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
  • Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
  • Elektroniker/-in für Betriebstechnik
  • Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik
  • Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl)
  • Industriemeister/-in Fachrichtung Elektrotechnik

Berufliche Fähigkeiten / Ausbildungsschwerpunkte

Berufsbild lt. Verordnung § 4 
  • Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel
  • Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Installieren und Konfigurieren von IT-Systeme
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit
  • Bewerten der Arbeitsergebnisse