Modernisierte Ausbildungsberufe ab 01.08.2026 in Kraft

Wirtschaft und Gesellschaft sind im stetigen Wandel. Deshalb werden auch regelmäßig die Ausbildungsberufe und Ausbildungsordnungen an die technische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Am 1. August 2026 treten folgende novellierte Ausbildungsordnungen in Kraft:

Bautechnische/-r Konstrukteur/-in (ehem. Bauzeichner/-in)

Die Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen wurde zuletzt im Jahr 2002 neugeordnet und basiert auf den damaligen Anforderungen an die Baubranche. In den letzten Jahren hat sich jedoch insbesondere durch die Einführung von Building Information Modeling (BIM) die Art und Weise, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden, erheblich verändert, was einen direkten Einfluss auf das Berufsbild des Bauzeichners und der Bauzeichnerin hat.
Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen weicht einer kooperativen und kollaborativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell. Dies ermöglicht es, alle relevanten Aspekte eines Bauwerks, wie Architektur, Heizung, Lüftung, Elektrik usw., frühzeitig in einem Modell zu erfassen und potenzielle Probleme vor der Bauausführung zu vermeiden. Die hierfür notwendigen Kompetenzen für die kollaborative Zusammenarbeit müssen verstärkt in den Ausbildungsinhalten verankert werden.
Die Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen muss daher an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst werden. Zusätzlich zur fachlichen Anpassung soll die Berufsbezeichnung von "Bauzeichner/Bauzeichnerin" in "Bautechnischer Konstrukteur/Bautechnische Konstrukteurin" geändert werden, um den neuen Anforderungen besser gerecht zu werden. Zudem werden die modernisierten Standardberufsbildpositionen integriert sowie die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt, um eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Berufsausbildung zu gewährleisten.
Insgesamt soll die Neuordnung der Ausbildungsordnung für Bauzeichner und Bauzeichnerinnen sicherstellen, dass die Auszubildenden optimal auf die Anforderungen der modernen Baubranche vorbereitet werden und den neuen Entwicklungen gerecht werden können.
  • Durch die Anpassungen konnte der Rahmenlehrplan ein gutes Stück näher an den Ausbildungsrahmenplan gerückt werden.
  • Lange Implementierungsphase um den Spirit der neuen Ausbildung: „Weg vom Konstruieren mit Strichen, hin zum Konstruieren mit Daten“ den Betrieben und Schulen zu vermitteln.
  • Klassische Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt erhalten.
  • Einführung des Variantenmodells in der Abschlussprüfung vorgesehen.
  • Der Ausbildende wählt eine der beiden Prüfungsvarianten betrieblicher Auftrag oder eine Arbeitsprobe.
  • Dauer: 40 Stunden je Prüfungsvariante, 10 Minuten für die Präsentation, 20 Minuten für das auftragsbezogenes Fachgespräch.
  • Gewichtung: Dokumentation 10 Prozent, Präsentation 20 Prozent, Fachgespräch 70 Prozent.

Berufe der Bauwirtschaft

Insgesamt wurden 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau neu geordnet.
Zweijährige Ausbildungsberufe
  • Ausbaufacharbeiter
  • Hochbaufacharbeiter
  • Tiefbaufacharbeiter
Dreijährige Ausbildungsberufe
  • Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik
  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Brunnenbauer
  • Estrichleger
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Gleisbauer
  • Kanalbauer für Infrastrukturtechnik
  • Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik
  • Maurer
  • Spezialtiefbauer
  • Straßenbauer
  • Stuckateur
  • Trockenbaumonteur
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliere
  • Zimmerer
Zentraler Inhalt der Neuordnung ist die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung für Auszubildende in dreijährigen Ausbildungsberufen, bei der bereits der erste Teil der Abschlussprüfung (im zweiten Ausbildungsjahr) 40 % der Endnote der Abschlussprüfung ausmacht. Für die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wird ein Anrechnungsmodell eingeführt, das sie anschlussfähiger an die dreijährigen Berufe macht und die Durchlässigkeit erhöht. Die Abschlussprüfung der zweijährigen Berufe ist identisch mit der Abschlussprüfung Teil 2 der dreijährigen Berufe. Die Struktur ermöglicht eine Rückfalloption für die dreijährigen Berufe.
Zukünftig werden im ersten Ausbildungsjahr 13 Wochen, im zweiten Ausbildungsjahr 11 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr 6 Wochen überbetriebliche Ausbildung obligatorisch.
Zusätzlich sieht die Verordnung vor, dass der Ausbildende darüber entscheidet, ob weitere Unterweisungen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden müssen. Hierfür werden im ersten Ausbildungsjahr 3 Wochen, im weiten Ausbildungsjahr 2 Wochen und im dritten Ausbildungsjahr 4 Wochen veranschlagt.
Inhaltlich wurden die Ausbildungsinhalte an neue fachlich-technische Voraussetzungen angepasst und zugleich auf die Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung ausgerichtet.

Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice

Die zunehmende Multimodalität des Verkehrs und auch die Digitalisierung der Branche erfordern weiterführende Kompetenzen. Zu nennen sind hier u. a. mehr Kenntnisse zu Mobilitätsketten und zum Mobilitätsverhalten von Kundengruppen, verbunden mit einer umfassenden Beratungskompetenz. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen z. B. im Umgang mit Endgeräten und Nutzung von Angeboten sind ebenso von zentraler Bedeutung. Daneben spielen vermehrt Fremdsprachenkenntnisse sowie Strategien zur Konfliktbewältigung eine wichtige Rolle. Künftig wird im Beruf ohne Differenzierungen ausgebildet und als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Die neue, gestreckte Abschlussprüfung, die die bisherige Zwischenprüfung ersetzt, besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.
Die Verordnungen zu den Ausbildungsberufen Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr und Kaufleute für Verkehrsservice treten am 31. Juli 2026 außer Kraft.