Berufserfahrung bestätigen lassen

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Feststellung von individuellen, berufsspezifischen Kompetenzen eine neue hoheitliche Aufgabe der Kammern. Die IHK zu Rostock informiert und berät zu diesem gebührenpflichtigen Feststellungsverfahren.

Ziel des Feststellungsverfahrens

Ziel ist es, berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden und vergleichbar sind, durch dieses Verfahren zu
  • identifizieren,
  • dokumentieren,
  • bewerten und
  • zertifizieren.
Am Ende des Verfahrens erhalten Teilnehmende ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit oder einen Bescheid über eine überwiegende Vergleichbarkeit mit einem bestimmten Ausbildungsabschluss. Das Gesetz bietet außerdem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, eine teilweise Vergleichbarkeit mit einem Ausbildungsabschluss feststellen zu lassen. Ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit eröffnet den Zugang zur höheren beruflichen Bildung.

Checkliste – Kommt ein Feststellungsverfahren für mich in Frage?

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt
  • Sie haben Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf). Das können Sie hier nachprüfen: Berufe von A-Z
  • Sie haben keine abgeschlossene Berufsausbildung im angestrebten Referenzberuf und befinden sich aktuell auch nicht in einer Berufsausbildung oder Umschulung in diesem Beruf.
Bitte merken Sie sich die Ausbildungsdauer. Davon hängt ab, wie viel Berufserfahrung Sie nachweisen müssen. Die Ausbildung in Ihrem Referenzberuf dauert normalerweise
2 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 1 Jahr und 6 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
3 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 4 Jahre und 6 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 3 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
3,5 Jahre? Dann müssen Sie
  • mindestens 5 Jahre und 3 Monate Berufserfahrung nachweisen, und davon
  • mindestens 2 Jahre und 8 Monate in einem Arbeitsverhältnis in Deutschland
Wenn Sie alle Fragen für sich mit JA beantworten konnten, haben Sie gute Chancen, dass Sie für ein Feststellungsverfahren in Frage kommen. Ob Sie zugelassen werden, entscheiden letztlich die Berufsexpertinnen und -experten.

Regionale Zuständigkeit

Bitte beachten Sie, dass Sie das Feststellungsverfahren nur an Ihrem Wohnort oder am Sitz Ihres Unternehmens oder Arbeitgebers durchführen können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann wenden Sie sich bitte an Ihre regional zuständige IHK.

Erstberatung

Wenn Sie Interesse an einer Bestätigung Ihrer Berufserfahrungen haben, dann bietet Ihnen die IHK zu Rostock eine individuelle und kostenfreie Erstberatung an.
Bei Interesse an einer Erstberatung füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Das Feststellungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird bestimmt vom Umfang der Vergleichbarkeit sowie vom Aufwand für die Feststellung. Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens.