Auslandsaufenthalte während der Ausbildung

Um den Anforderungen der globalisierten Wirtschaft gerecht werden zu können, ist der Erwerb von internationalen Kompetenzen für Auszubildende von zunehmender Bedeutung. Durch Auslandsaufenthalte im Rahmen der Ausbildung profitieren nicht nur die Auszubildenden, sondern auch die Betriebe.
Bis zu einem Viertel ihrer Ausbildungszeit können Auszubildende gemäß Berufsbildungsgesetz in einem ausländischen Unternehmen verbringen. Unabhängig von der Branche und der Unternehmensgröße, darf jeder Betrieb seinen Auszubildenden Auslandsaufenthalte ermöglichen. Einzige Voraussetzung ist die Zustimmung der Berufsschule. Der Zeitpunkt des Auslandsaufenthaltes ist flexibel, sollte aber bestmöglich in Abstimmung mit dem Ablauf der Ausbildung, den Prüfungsterminen und den betrieblichen Abläufen erfolgen.

Welche Vorteile bietet der Auslandsaufenthalt während der Ausbildung?

Der Gewinn für Auszubildende ist vielfältig, so
  • erweitern sie ihre Fremdsprachenkenntnisse,
  • erlangen interkulturelle Kompetenzen,
  • entwickeln ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen weiter
  • gewinnen sie an Flexibilität, Toleranz und Mobilität,
  • erlernen sie mit neuen Herausforderungen umzugehen, stärken ihr Selbstvertrauen und erweitern ihren Horizont,
  • erhalten sie einen Einblick in neue Arbeitsmethoden und –techniken und nehmen neue Ideen mit.
Doch auch die Ausbildungsunternehmen können von einem Auslandsaufenthalt profitieren, denn
  • Unternehmen gewinnen besonders qualifizierte Mitarbeiter mit internationalen Erfahrungen, interkultureller Kompetenz und Fremdsprachenkenntnissen,
  • sie erhalten neue Inspirationen und Arbeitstechniken sowie Kontakte im Ausland,
  • sie steigern ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb,
  • das Angebot erhöht die Mitarbeiterbindung, sodass die notwendigen Fachkräfte sichergestellt werden können,
  • Betriebe haben die Möglichkeit, öffentlichkeitswirksame Werbung für ihre Ausbildung zu machen,
  • findet die Entsendung innerhalb der Unternehmensgruppe statt, kann die Zusammenarbeit in verschiedenen Ländern gestärkt werden.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus einem Auslandsaufenthalt?

Vertragliche Regelung: Auslandsaufenthalte müssen als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte im Ausbildungsvertrag ergänzt werden. Zusätzlich sollte ein Vertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Praktikumsbetrieb sowie dem Auszubildendem geschlossen werden.
Informationspflicht: Der Auslandsaufenthalt muss durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer angezeigt werden. Bei einer Dauer von mehr als vier Wochen, muss ein Ausbildungsplan mit der Kammer abgestimmt werden.
Berufsschule: Der Auszubildende ist verpflichtet, sich von der Berufsschule freistellen zu lassen. Der versäumte Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen.
Berichtsheft: Auch im Ausland besteht die Pflicht zur Führung eines Berichtshefts.
Ausbildungsvergütung: Der Ausbildungsbetrieb ist auch bei einem Auslandsaufenthalt zur Zahlung der Ausbildungsvergütung verpflichtet. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren, dass dieser einen Teil der Vergütung übernimmt.
Reisekosten: Reise- sowie Unterbringungskosten müssen durch die Auszubildenden selbst getragen werden. Über Förderprogramme können Zuschüsse beantragt, oftmals können die Kosten komplett abgedeckt werden.
Versicherungsschutz: Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU bleibt der deutsche Sozialversicherungsschutz bestehen. Dies gilt auch für die Haftpflichtversicherung.
Grundsätzlich, aber insbesondere bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU empfiehlt sich eine Beratung durch die Versicherungsträger. Auch die Berufsgenossenschaft sollte über den Auslandsaufenthalt informiert werden.