Zusatzqualifikation Englisch - Hinweise zur Prüfung

Die IHK-Prüfung "Zusatzqualifikation Englisch" wurde auf Anregung der Wirtschaft konzipiert, die eine Zertifizierung genau der sprachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten wünschte, die in der Praxis unter Beweis gestellt werden müssen.
Die Prüfung hat sich sehr schnell in ganz Deutschland durchgesetzt und wird inzwischen von vielen Industrie- und Handelskammern, so auch von der IHK zu Rostock, abgenommen. Für Auszubildende ist das entsprechende IHK-Zeugnis eine wertvolle, bei anderen Arbeitgebern anerkannte Bescheinigung ihrer Fremdsprachenkenntnisse mit öffentlich-rechtlicher Prüfung.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung können sich Auszubildende anmelden (DOC-Datei · 75 KB), die nachweisen, dass sie sich auf diese Prüfung vorbereitet haben.

Anmeldefrist

30. November für die Prüfung Anfang Februar des darauffolgenden Jahres 

Prüfungsgebühr

Für Auszubildende beträgt die Prüfungsgebühr 35,00 Euro.

Gliederung der Prüfung und Prüfungsanforderungen

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt
Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:
  • Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht und in der Fremdsprache formulieren
    Richtzeit: 45 Minuten
  • Eine kurzgefasste schriftliche Mitteilung per moderner Telekommunikation (z. B. Fax) zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren
    Richtzeit: 30 Minuten
  • Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren
    Richtzeit: 20 Minuten (einschließlich Vortrag)
  • Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren
    Richtzeit: 30 Minuten
  • Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung durch einen Wortergänzungstest
    Richtzeit: 20 Minuten
Die mündliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:
  • Führen eines Telefonates allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache
  • Führen eines Gespräch in der Fremdsprache
    Richtzeit: 30 Minuten