Straßenbauer/-in
Rechtliche Regelungen:
- sachliche und zeitliche Gliederung
- Ausbildungsverordnung / Rahmenplan (Quelle: BIBB)
Arbeitsgebiet:
Neben dem Neubau und der Erhaltung von Wegen und Straßen sind Straßenbauer/-innen auch für Randbefestigungen, Böschungen oder Entwässerungsgräben zuständig. Außerdem verlegen sie Platten, zum Beispiel Beton-, Naturstein- oder Mosaikpflaster, und setzen Randsteine.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Bauindustrie
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Berufliche Fähigkeiten:
Straßenbauer/Straßenbauerinnen
- lösen, laden, transportieren und verdichten Erdmassen
- stellen den Straßenuntergrund her bzw. die Pflasterbettung
- bauen Frostschutzmaterial sowie bituminöses Mischgut ein und verdichten es
- verteilen, verdichten und glätten Beton ab
- bauen Randbefestigungen und Straßenabschlüsse
- versetzen Begrenzungssteine/ Bordsteine
- stellen bituminöse Straßendecken sowie Zementbetondecken her
- verlegen Groß-, Klein- und Mosaikpflaster sowie Platten
- führen Pflasterarbeiten aus
- legen Bordsteinrinnen, Straßengräben und Sickerleitungen an
- setzen Straßenschäden wieder in Stand
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- Herstellen der Entwässerung von Verkehrsflächen
- Herstellen der Unterlage für Decken und Beläge
- Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen
- Herstellen von Asphaltdecken
- Herstellen von Decken aus Beton
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
- Geprüfter Polier/Geprüfte Polierin
- Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin
- Technischer Betriebswirt/Technische Betriebswirtin (IHK)
letzte Aktualisierung: 10.11.2016