Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Rechtliche Regelungen:

Arbeitsgebiet:

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung. Sie schützen Personen, Sachwerte und immaterielle Werte, insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.

Bereiche/Betriebe:

Unternehmen der Sicherheitsbranche, verschiedene Bereiche der Unternehmenssicherheit, öffentlicher Dienst und Verkehrswirtschaft

Ausbildungsdauer:

2 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

Servicekräfte für Schutz und Sicherheit
  • führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch
  • beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein
  • überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften,insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz
  • wirken bei der Ermittlung und Aufklärung von sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit und dokumentieren diese
  • überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängeln Maßnahmen ein
  • identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen
  • sind in der Lage, bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sich situations- und personenbezogen zu verhalten und entsprechend zu handeln
  • arbeiten team- und kundenorientiert sowie in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen

Ausbildungschwerpunkte:

Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
  • Sicherheitsdienste, Sicherheitsbereiche
  • Arbeitsorganisation
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Qualitätssichernde Maßnahmen
  • Kommunikation und Kooperation - kundenorientiert
  • Teamarbeit und Kooperation
  • Schutz und Sicherheit
  • Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau undOrganisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz.
Hinweis: Die Ausbildung kann nach erfolgreichem Abschluss durch ein weiteres Ausbildungsjahr zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit” fortgesetzt werden.

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):

  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
letzte Aktualisierung: 10.11.2016