Personaldienstleistungs- kaufmann/-frau
Rechtliche Regelungen:
- sachliche und zeitliche Gliederung
- Ausbildungsverordnung / Rahmenplan (Quelle: BIBB)
Arbeitsgebiete:
Personaldienstleistungskaufleute sind nicht nur in Zeitarbeitsfirmen tätig, sondern auch in Personalabteilungen von Unternehmen.
Branchen/Betriebe:
Personaldienstleistungsunternehmen, Personalvermittlungen, Unternehmen aller Branchen mit einer Personalabteilung, in Unternehmensbereichen wie z. B. Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Berufliche Fähigkeiten:
- Planung und Durchführung der Personalbeschaffung
- Organisation des Personaleinsatzes
- Planung der Personalentwicklung
- Akquise und Betreuung von Kunden
- Analyse von Arbeitsplätzen und Personalbedarfsermittlung
- kalkulieren und erstellen von Angeboten, abschließen von Verträgen
- Steuerung und Kontrolle der Projekt- und Auftragsabwicklung
- für Arbeitssicherheit sorgen und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter/innen sichern
- Anwendung einschlägiger Rechtsvorschriften
- Marktanalyse und Dokumentation von Veränderungen
- Schaffen und Pflegen von Netzwerken mit Organisationen, Institutionen und Unternehmen
- Anwendung qualitätssicherender Maßnahmen
Ausbildungschwerpunkte:
- Personalgewinnung
- Personaleinsatz
- Berufsfelderschließung
- Auftragsakquise und Auftragsdurchführung
- Marketing
- Kommunikation und Kooperation
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Berufsbezogenen Rechtsvorschriften
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
- Personalfachkaufmann/-fachkauffrau
- Betriebwirt/Betriebswirtin (IHK)
letzte Aktualisierung: 10.11.2016