Müller/-in (Verfahrenstechnologe/-in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft)
Rechtliche Regelungen:
- sachliche und zeitliche Gliederung
- Ausbildungsverordnung/Rahmenlehrplan (Quelle: BIBB)
Arbeitsgebiet:
Müller/innen sind u. a. in der Herstellung von Futtermitteln, der Nährmittelherstellung und -aufbereitung sowie in der Herstellung von Speiseölen tätig.
Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es in Betrieben des Müller-Handwerks oder der Mühlen-Industrie, vor allem in Getreidemühlen, in Mischfutterbetrieben (Herstellung von Futtermitteln), in Schälmühlen (Nährmittelherstellung und -aufbereitung), in Gewürzmühlen oder in Ölmühlen (Herstellung von Speiseöl).
Branchen/Betriebe:
Unternehmen des Müllerhandwerkes, Getreidemühlen, Mischfutterbetrieben, Schäl-, Gewürz- und Ölmühlen
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Berufliche Fähigkeiten:
Müller/innen
- bestimmen und kontrollieren die gewünschte Qualität des Mahlgutes durch Laborwerte, aber auch durch Sicht-, Geruchs- und Tastkontrolle
- mischen, prüfen, wiegen, packen ab, lagern - alles mit Hilfe von Maschinen, die sie bedienen, kontrollieren und in Stand halten
- beachten Vorschriften der Nahrungsmittelgesetze.
- erkennen rechtzeitige Schädlinge und bekämpfen diese
- wissen, wie man technische Einrichtungen (Reinigungs-, Trocknungs-, Sortier-, Zerkleinerungsanlagen, Absack- und Verpackungseinrichtungen) vorbereitet und bedient
- entnehmen Proben unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen
- wissen, wie Feuchtigkeit, Hektolitergewicht und Auswuchs festgestellt werden
- wählen Lagerarten und -einrichtungen aus
- wissen, wie Feuchtklebermenge und Sedimentationswerte festgestellt werden
- wissen, wie man Rohstoffe vorreinigt, trocknet, kühlt, sie auswählt und ihre weitere Verwendung bestimmt
- stellen Dosier- und Wägeeinrichtungen ein
- wissen, wie man Zwischen- und Enderzeugnisse melassiert, presst, flockiert, granuliert und befettet
- wissen, wie man Enderzeugnisse verlädt, wiegt, plombiert und nach gesetzlichen Vorschriften kennzeichnet
- beachten bestimmte Regeln und Vorschriften bei der Annahme von Rohstoffen und Zwischenerzeugnissen
- beurteilen Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse durch Tests und Analysen
- stellen Mischungen nach vorgegebenen Kriterien zusammen
- stellen Kleinpackungen her
- wissen, wie man Steuer-, Mess- und Regelanlagen bedient und kontrolliert
- wissen, wie durch Korrekturen des Produktionsablaufes die Beschaffenheit der Zwischenerzeugnisse geändert werden kann
Ausbildungsschwerpunkte:
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Ausführen von Hygienemaßnahmen
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes
- Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen
- Beurteilen der Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse
- Behandeln und Verarbeiten der Rohstoffe
- Herstellen von Mischungen, Zwischen- und Enderzeugnissen
- Lagern der Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse
- Verpacken und Verladen der Enderzeugnisse
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
- Müllermeister/-in
- Techniker/-in - Fachrichtung Mühlenbau
- Techniker/-in - Fachrichtung Lebensmitteltechnik