Mediengestalter/-in Bild und Ton

Die bisherigen Berufe Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie Film- und Videoeditor/-in werden im neuen Beruf Mediengestalter/-in Bild und Ton zusammengeführt.
Die Neuordnung tritt zum 1. August in Kraft und gilt ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.

Die Ausbildungsinhalte werden vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien wie digitalisierter Produktion, Datensicherheit und -management, crossmedialer Vermarktung und neuer Darstellungsformen wie Augmented und Virtual Reality modernisiert.

Die Vielfältigkeit des neuen Mediengestalters Bild und Ton wird in den Wahlqualifikationen abgebildet, die sich in der Prüfungsstruktur widerspiegeln.

Ausbildungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB) (gültig ab 01.08.2020)




Rechtliche Regelungen:
  • Ausbildungsverordnung/Rahmenlehrplan (Quelle: BIBB)
  • sachliche und zeitliche Gliederung

Arbeitsgebiet:

Mediengestalter/innen Bild und Ton sind qualifiziert für die elektronische Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien zum Beispiel Nachrichten- und Magazinbeiträge, Dokumentationen, Hörspiele, Werbespots, Lehrfilme, Musikvideos sowie Multimediaprodukte. Mediengestalter/ Mediengestalterinnen Bild und Ton sind auf Grund ihrer angelegten Ausbildung für Zusammenarbeit im Produktionsteam qualifiziert. Sie werden im Fernseh- und Tonstudio, bei Außenübertragungen, im Aufnahmeteam und in der Nachbearbeitung sowie bei der Sendeabwicklung eingesetzt. Sie können sich schnell an den unterschiedlichen Arbeitsplätzen einarbeiten und sind besonders in kleinen Produktionseinheiten bei allen Produktionsschritten einsetzbar.

Branchen / Betriebe:

Unternehmen der Film-, Fernseh- und Tonproduktion

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

Mediengestalter/innen Bild und Ton
  • beraten Programm-Mitarbeiter bei der Gestaltung und Planung von Produktionen und bereiten sie vor
  • wählen die notwendigen Geräte aus und nehmen sie in Betrieb
  • sichten und prüfen Aufzeichnungen, beschaffen Bild- und Tonmaterial aus Archiven und führen Format- und Normwandlung durch
  • machen Tonaufnahmen, bearbeiten, mischen und schneiden Sprache und Musik
  • nehmen selbständig oder gemeinsam mit Kameraleuten Bild und Ton auf
  • bearbeiten Bild- und Tonaufzeichnungen am Schnittplatz
  • führen Bildmischungen in Zusammenarbeit mit Regie und Kamera auch unter Live-Bedingungen durch

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutz
  • Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
  • Planen von Arbeitsabläufen; Zusammenarbeiten im Produktionsteam
  • Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
  • Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen
  • Aufbereiten und Prüfen von Bild- und Tonmaterial
  • Bearbeiten von Bild- und Tonaufnahmen
  • Durchführen der Bildmischung
  • Wiedergeben von AV-Produktionen

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):

  • Medienbetriebswirt/-in
  • Bachelorabschluss - Bereich Mediendesign