Maschinen- und Anlagenführer/-in

Rechtliche Regelungen:

Arbeitsgebiet:

Maschinen- und Anlagenführer/innen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbetrieben.

Branchen/Betriebe:

Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie sowie der Papier verarbeitenden Industrie

Ausbildungsdauer:

2 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

Maschinen- und Anlagenführer/innen
  • richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss
  • bereiten Arbeitsabläufe vor
  • wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an
  • wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen
  • wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an
  • nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
  • dokumentieren Produktionsdaten
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab

Ausbildungsschwerpunkte:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
  4. Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
  5. Betriebliche und technische Kommunikation
  6. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  7. Prüfen
  8. Branchenspezifische Fertigungstechniken
  9. Steuerungs- und Regelungstechnik
  10. Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen
  11. Steuern des Materialflusses
  12. Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen
  13. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Die Ausbildungsinhalte werden je nach Industriezweig des Ausbildungsunternehmens mit folgenden Schwerpunkten vermittelt:
  • Metall- und Kunststofftechnik
  • Textiltechnik
  • Textilveredlung
  • Lebensmitteltechnik
  • Druckweiter- und Papierverarbeitung
Die Ausbildung kann nach erfolgreichem Abschluss durch ein weiteres Ausbildungsjahr z. B. zum/r Fertigungsmechaniker/in oder zur Fachkraft für Lebensmitteltechnikfortgesetzt werden.

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):

  • 3. Ausbildungsjahr
  • Techniker/Technikerin
letzte Aktualisierung: 10.11.2016