Maschinen- und Anlagenführer/-in
Rechtliche Regelungen:
- sachliche und zeitliche Gliederung
- Ausbildungsverordnung / Rahmenplan (Quelle: BIBB)
Arbeitsgebiet:
Maschinen- und Anlagenführer/innen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbetrieben.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie sowie der Papier verarbeitenden Industrie
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Berufliche Fähigkeiten:
Maschinen- und Anlagenführer/innen
- richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss
- bereiten Arbeitsabläufe vor
- wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an
- wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen
- wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an
- nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
- warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch
- berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
- dokumentieren Produktionsdaten
- stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
- Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Prüfen
- Branchenspezifische Fertigungstechniken
- Steuerungs- und Regelungstechnik
- Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen
- Steuern des Materialflusses
- Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Die Ausbildungsinhalte werden je nach Industriezweig des Ausbildungsunternehmens mit folgenden Schwerpunkten vermittelt:
- Metall- und Kunststofftechnik
- Textiltechnik
- Textilveredlung
- Lebensmitteltechnik
- Druckweiter- und Papierverarbeitung
Die Ausbildung kann nach erfolgreichem Abschluss durch ein weiteres Ausbildungsjahr z. B. zum/r Fertigungsmechaniker/in oder zur Fachkraft für Lebensmitteltechnikfortgesetzt werden.
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
- 3. Ausbildungsjahr
- Techniker/Technikerin
letzte Aktualisierung: 10.11.2016