Maschinen- und Anlagenführer/-in

Maschinen- und Anlagenführer/ -innen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbetrieben. Zu Ihren Aufgaben gehört das Einrichten und Bedienen von Maschinen und Anlagen in der Produktion, Steuern und Überwachen des Materialflusses, Auswählen und Anwenden von Prüfverfahren und Prüfmittel, das Bearbeiten von Werkstoffen nach technischen Unterlagen, das Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungstechniken, das Nutzen von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen sowie das Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen und das Beheben von Störungen.

Überblick

Ausbildungsdauer
  • 2 Jahre
Einsatzgebiete
  • Metall- und Kunststofftechnik
  • Textiltechnik
  • Textilveredlung
  • Lebensmitteltechnik
  • Druckweiter- und Papierverarbeitung
Berufsschulen
für MV
Schwerpunkt: Lebensmitteltechnik
Schwerpunkt: Metalltechnik und Kunststofftechnik, Textiltechnik, Druckweiter- und Papierverarbeitung
Ausbildungsvergütung
Rechtliche Regelungen
Prüfung
Fortsetzung der Berufsausbildung
Die Ausbildung kann nach erfolgreichem Abschluss durch ein weiteres Ausbildungsjahr z. B. zum/r Fertigungsmechaniker/ -in oder zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik fortgesetzt werden.
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl)
  • Techniker/Technikerin
  • 3. Ausbildungsjahr
  • Industriemeister in den Fachrichtungen: Textilwirtschaft, Metall, Isolierung, Papier- und Kunststoffverarbeitung, Papiererzeugung

Berufliche Fähigkeiten / Ausbildungsschwerpunkte

Berufsbild lt. Verordnung § 4
  • richten Maschinen und Anlagen in der Produktion ein und bedienen diese, steuern und überwachen den Materialfluss
  • bereiten Arbeitsabläufe vor
  • wählen Prüfverfahren und Prüfmittel aus und wenden diese an
  • wählen Werkstoffe aus und bearbeiten diese nach technischen Unterlagen
  • wählen manuelle und maschinelle Fertigungstechniken aus und wenden diese an
  • nutzen Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • warten und inspizieren Maschinen und Anlagen und beheben Störungen
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch
  • berücksichtigen die Vorgaben des Umweltschutzes
  • Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
  • dokumentieren Produktionsdaten
  • stimmen sich mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab
  • Berufsbildung
  • Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • Prüfen
  • Branchenspezifische Fertigungstechniken
  • Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen
  • Steuern des Materialflusses
  • Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen