Kraftfahrzeugmechatroniker/-in

Kraftfahrzeugmechatroniker/ -innen sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten Personenkraftwagen-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik tätig.

Überblick

Ausbildungsdauer
  • 3,5 Jahre
Einsatzgebiete
  • Kfz-Werkstätten und Autohäusern
  • Werkstätten von Nutzfahrzeugbetrieben und Speditionen
  • Betrieben des öffentlichen Nahverkehrs (Bus- und Betriebshöfe)
  • Herstellern der Automobilindustrie
  • Prüfstellen (z. B. TÜV oder DEKRA)
  • Pannendiensten und Serviceflotten
  • Unternehmen mit eigenem Fuhrpark
Berufsschulen
für Rostock
für den Landkreis Rostock
für den Landkreis Vorpommern-Rügen
Ausbildungsvergütung
Rechtliche Regelungen
Prüfung
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl)
  • Kraftfahrzeugtechnikermeister/ -in

Berufliche Fähigkeiten / Ausbildungsschwerpunkte

Berufsbildposition lt. Verordnung § 4 Abs. 2
Kraftfahrzeugmechatroniker/innen werden in vier Schwerpunkten ausgebildet:
  1. Personenkraftwagentechnik
  2. Nutzfahrzeugtechnik
  3. Motorradtechnik
  4. Fahrzeugkommunikationstechnik

  • ausführen von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten selbstständig und im Team
  • Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung
  • kundenorientiertes Arbeiten
  • beschaffen sich Informationen und werten sie aus
  • planen ihre Arbeit und dokumentieren sie
  • analysieren elektrische, elektronische, mechanische sowie pneumatische und hydraulische Systeme, stellen Fehler und Störungen fest und beheben diese
  • setzen rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme zur Erstellung von Prüfprotokollen ein
  • diagnostizieren Fehler und Störungen und deren Ursachen
  • warten, prüfen und stellen Fahrzeuge und Systeme ein
  • demontieren und montieren Kraftfahrzeuge und deren Systeme, Baugruppen und Bauteile und setzen sie instand
  • rüsten Kraftfahrzeuge und deren Systeme aus, um und nach
  • untersuchen Fahrzeuge nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  • bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb
  • aktualisieren Systeme und Prüfgeräte
  • kommunizieren mit internen und externen Kunden situationsgerecht
  • planen und kontrollieren Arbeitsabläufe und bewerten Arbeitsergebnisse
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an
Ausbildungsschwerpunkte
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
  • Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • Qualitätsmanagement
  • Messen und Prüfen an Systemen
  • betriebliche und technische Kommunikation
  • Kommunikation mit internen und externen Kunden
  • Bedienen von Fahrzeugen und Systemen
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen sowie von Betriebseinrichtungen
  • Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
  • Bedienen und Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen und deren Systeme
  • Warten, Prüfen und Einstellen von Kraftfahrzeugen und Systemen
  • Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse
  • Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Kraftfahrzeugen, deren Systeme, Baugruppen und Bauteilen
  • Aus-, Um- und Nachrüsten
  • Untersuchen von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  • Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-, Um- und Nachrüsten