Industriemechaniker/-in

Rechtliche Regelungen:

Arbeitsgebiet:

Industriemechaniker/-innen werden in den folgenden Einsatzgebieten ausgebildet.
Einsatzgebiet Produktionstechnik
qualifiziert für Tätigkeiten im Bereich der industriellen Serienproduktion
Einsatzgebiet Instandhaltung
qualifiziert für Tätigkeiten im Bereich der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung von Maschinen und Anlagen
Einsatzgebiet Maschinen- und Anlagentechnik
qualifiziert für Tätigkeiten im Bereich der Herstellung und Instandhaltung von Maschinen und Produktionssystemen
Einsatzgebiet Feingerätebau
qualifiziert im Bereich der Herstellung und Instandhaltung von Baugruppen, Geräten und Systemen

Branchen/Betriebe:

Unternehmen der Metallindustrie, des Maschinenbaus, der Medizin- und Bürotechnik, des Gerätebaus und der Instandhaltung.

Ausbildungsdauer:

3,5 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

  • Grundlagen der Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz
  • rationelle Energieverwendung
  • Betriebliche und technische Kommunikation
  • Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,
  • Qualitätsmanagement
  • Kundenorientierung
  • Warten von Betriebsmitteln
  • Unterscheiden, Zuordnen und Handhabung von Werk- und Hilfsstoffen
  • Anwendung von Steuerungstechnik
  • Herstellen von Bauteilen und Baugruppen

Ausbildungsschwerpunkte:

Fachqualifikation der Einsatzgebiete
  • Herstellen von Bauteilen durch Trennen und Umformen
  • Fügen von Bauteilen
  • Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen
  • Planen und Aufbau von Hilfskonstruktionen
  • Ausrichten von Bauteilen und Baugruppen
  • Anschlagen, Sichern und Transportieren
  • Prüfen von Bauteilen und Baugruppen

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):

  • Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin
  • Technischer Betriebswirt/Technische Betriebswirtin (IHK)
letzte Aktualisierung: 10.11.2016