Hafenschiffer/-in
Rechtliche Regelungen:
- sachliche und zeitliche Gliederung
- Ausbildungsverordnung/Rahmenlehrplan (Quelle: BIBB)
Arbeitsgebiet:
Hafenschiffer/innen unterstützen den Schiffsführer im Rahmen des Gütertransportes, des Güterumschlages und der Personenbeförderung. Sie arbeiten auf Schleppern, Ewerführereischleppern, Barkassen und Fährschiffen. Im einzelnen sind sie zuständig für die Bedienung und die Beaufsichtigung des Schleppgeschirrs, die Beobachtung des Schleppvorganges, für die sachgerechte Bedienung und Wartung der Antriebsanlagen sowie sämtlicher Einrichtungen und Geräte an Bord.
Branchen/Betriebe:
Hafenbetriebe
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Berufliche Fähigkeiten:
Hafenschiffer/Hafenschifferinnen
- bedienen Antriebsanlagen sowie sämtliche Einrichtungen und Geräte an Bord von Hafenfahrzeugen und warten sie
- führen einfache Instandsetzungsarbeiten durch
- erkennen kleinere Störungen und beheben sie
- wirken beim Laden und Löschen mit
- unterstützen den Schiffsführer bei der Radarbeobachtung, bei der korrekten Führung der Papiere und beim An- und Ablegen
- führen Tauwerksarbeiten durch, u.a. Reparieren und Herstellen von Schlepptrossen
- erledigen Ordnungsarbeiten, pflegen das Schiff (z.B. reinigen und konservieren des Fahrzeugrumpfes
- beaufsichtigen, bedienen und beobachten das Schleppgeschirr und die Schleppausrüstung während des Schleppvorganges
Ausbildungsschwerpunkte:
- Festmachen und Loswerfen
- Tauwerkarbeiten an Hanf- und Drahttauwerk
- Bedienen des Schleppgeschirrs
- Reinigen und Konservieren des Fahrzeugrumpfes und der Aufbauten
- Bedienen und Pflegen aller Bordeinrichtungen und Geräte, insbesondere der Positionslaternen, Signalkörper und Rettungsmittel nach den gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnisse in der Handhabung der Antriebsanlagen
- Kenntnis des Verhaltens bei Wasser im Schiff und Feuer an Bord
- Kenntnis des Verhaltens bei gefährlichen Schleppsituationen für das eigene und für die geschleppten Fahrzeuge
- Mitwirken beim Laden und Löschen von Hafenfahrzeugen
- Kenntnis der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
- Kenntnis der typischen Berufsgefahren und der Verhaltensmaßregeln zu ihrer Verhütung
- Kenntnis des gesamten Hafengebietes, seiner Umschlagseinrichtungen und Hafenbetriebe
- Allgemeine Kenntnisse in der Fahrkunde von Fahrzeugen mit mechanischer Antriebskraft
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen der Seestraßenordnung, der Seeschifffahrtsstraßenordnung und der Binnenschifffahrtsstraßenpolizeiverordnung
- Kenntnis des Hafengesetzes sowie der einschlägigen Bestimmungen der für den Hafenverkehr geltenden polizeilichen Verordnungen
- Kenntnis der Systemgrundlagen von Betonnung und Befeuerung der deutschen Seeschifffahrtsstraßen
- Allgemeine Kenntnisse der Hafenorganisation, -verwaltung und -aufsichtsorgane
- Kenntnis der einschlägigen Zollvorschriften
- Kenntnisse im Anfertigen von Arbeits-, Unfall- und Kollisionsberichten
- Allgemeine Kenntnisse über Gezeiten und Anwenden von Gezeitentabellen
- Allgemeine Kenntnisse über Stabilität und Kentergefahren beim Schleppen
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
- Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logisitkmeisterin
- Bachelorabschluss - Bereich Nautik